Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Strafe mal zwei
Droht der Geschäftsführung eine Strafe, wird häufig auch die GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zur Kasse gebeten.
© Fotos: alfexe - GettyImages.com

Die GmbH als Verhängnis

Strafe mal zwei

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist nicht neu, seine Auswirkungen werden aber noch oft unterschätzt: Hat sich der Geschäftsführer oder ein Mitarbeiter strafbar gemacht, droht nicht selten auch der GmbH eine Strafe.

Von Edith Bamberger und Natascha Sautter

26.09.2023
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Weitere Artikel

Bürogebäude mit vielen hell erleuchteten Fenstern und Mitarbeitern, die noch spät arbeiten

Amtsgeheimnis ade

Mit 1. September ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Worüber hat man nun ein...

Weiterlesen: Amtsgeheimnis ade
KI-Chip von AmbarellaExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Diese Technologieaktien konnten kräftig zulegen

Unter den Empfehlungen der GEWINN-Ausgabe vom März 2025 befanden sich einige sehr lukrative Tipps im...

Weiterlesen: Diese Technologieaktien konnten kräftig zulegen
Tchibo Esperto mini

Wenn es mal klein sein soll …

Die neue Esperto mini von Tchibo ist ein sehr kleiner, kompakter Kaffeevollautomat mit integriertem...

Weiterlesen: Wenn es mal klein sein soll …