Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Haftet Liftbetreiber für Skiunfall?

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

05.01.2026
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Schlepplift
Die Unfallfahrt des Liftangestellten ­passierte am Weg zum Mittagessen.© Daniel Westerlund – GettyImages.com

An einem Skiunfall waren ein Snowboarder und ein Skifahrer beteiligt. Der Snowboarder wurde dabei verletzt und klagte den Skifahrer und dessen Arbeitgeber, ein Seilbahnunternehmen, bei dem der Skifahrer zum Unfallzeitpunkt als Liftangestellter beschäftigt war, auf Schadenersatz, unter anderem für den Mehrtagesskipass. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren gegen den Liftbetreiber ab. 

Ähnlich sah dies der OGH (1 Ob 127/25w). Zwar haftet derjenige, der sich zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung anderer Personen bedient, für deren Verschulden wie für eigenes.  Der ebenfalls beklagte Skifahrer befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls per Ski auf dem Weg zu einem Restaurant, um dort seine Mittagspause zu verbringen. Seine Fahrt stand daher nicht im Zusammenhang mit einer vom Liftbetreiber gegenüber seinen Kunden zu erfüllenden Pflicht (Pistensicherung, Seilbahnbetrieb etc.). Die Vorinstanzen ordneten daher die Gestaltung der Mittagspause dem Bereich der allgemeinen Lebensführung des Gehilfen zu, zumal betriebliche Anweisungen dazu nicht festgestellt wurden. Das Befahren der Piste zum Mittagessen war somit nicht Teil der vom Liftbetreiber seinem Angestellten übertragenen Aufgaben – womit Ersterer nicht für die Folgen des Unfalls haftet.

Weitere Artikel

Jugendlicher auf der Straße

Unterhaltsvorschuss für alle Minderjährigen

Der Minderjährige und seine Eltern sind Staatsbürger der Russischen Föderation. Die Eltern sind...

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss für alle Minderjährigen
Das GEWINN Börsenbarometer in Zusammenarbeit mit boersensignale.de

Test: Der Aufwärtstrend an den Börsen ist weiter intakt

Kaufen, Halten oder Verkaufen – das seit Jahrzehnten erfolgreiche Analysesystem vom Börsenexperten...

Weiterlesen: Test: Der Aufwärtstrend an den Börsen ist weiter intakt
Innenaufnahme Börse SeoulExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Korea: vom Sorgenkind zum Börsen-Superstar

Die Börse in Seoul war mit einer Performance von über 75 Prozent der stärkste Aktienmarkt 2025....

Weiterlesen: Korea: vom Sorgenkind zum Börsen-Superstar