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Besitzstörungsklage
Schluss mit der Parkplatz-Abzocke
„Achtung, Frist! Sie haben eine Besitzstörung begangen. Sofern Sie nicht binnen fünf Tagen eine Unterlassungserklärung abgeben sowie eine Zahlung von 395 Euro an die angegebene Kontonummer beglichen wird, droht eine Besitzstörungsklage.“ So oder ähnlich lautende Post, freilich noch mit näheren Angaben zu Ort und Uhrzeit sowie einem angehängten Beweisfoto, haben in den letzten Jahren viele autofahrende Österreicherinnen und Österreicher erhalten. Und ein paar Akteure, die aus dem guten Recht jedes Grundbesitzers ein florierendes Geschäftsmodell entwickelt haben, haben sich inzwischen vermutlich eine goldene Nase verdient.
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