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Schöner wohnen© Illustration: Arnulf Rödler

Dienstwohnung und Steuer

Schöner wohnen

… oder zumindest günstiger wohnen lässt sich’s, wenn der Dienstgeber Wohnraum zur Verfügung stellt. Doch was sagt in solchen Fällen der Fiskus dazu?

Von Felix Blazina

05.01.2026
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Heutzutage ertönt immer öfter der Ruf nach leistbarem Wohnraum. Da käme wohl die Bereitstellung einer Dienstwohnung seitens des Arbeitgebers gerade recht. Hier redet aber auch der Fiskus ein Wörtchen mit, der auf diesem Gebiet die unterschiedlichsten Ausprägungsformen von einer Garçonnière über die Bleibe für einen nahen Angehörigen bis hin zum schicken Appartement für einen Geschäftsführer zu beurteilen hat.

Steuerpflichtiger Sachbezug

Für alle Varianten gilt aber ein Grundsatz: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine Unterkunft, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug nach sich zieht.

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