Hauptinhalt

Dienstwohnung und Steuer
Schöner wohnen
Heutzutage ertönt immer öfter der Ruf nach leistbarem Wohnraum. Da käme wohl die Bereitstellung einer Dienstwohnung seitens des Arbeitgebers gerade recht. Hier redet aber auch der Fiskus ein Wörtchen mit, der auf diesem Gebiet die unterschiedlichsten Ausprägungsformen von einer Garçonnière über die Bleibe für einen nahen Angehörigen bis hin zum schicken Appartement für einen Geschäftsführer zu beurteilen hat.
Steuerpflichtiger Sachbezug
Für alle Varianten gilt aber ein Grundsatz: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine Unterkunft, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug nach sich zieht.
Jetzt weiterlesen
Sie haben bereits ein GEWINN-Abo?
Sichern Sie sich jetzt Ihr Angebot und lesen Sie weiter
Zu den Angeboten


