Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Schöner wohnen© Illustration: Arnulf Rödler

Dienstwohnung und Steuer

Schöner wohnen

… oder zumindest günstiger wohnen lässt sich’s, wenn der Dienstgeber Wohnraum zur Verfügung stellt. Doch was sagt in solchen Fällen der Fiskus dazu?

Von Felix Blazina

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
05.01.2026
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Heutzutage ertönt immer öfter der Ruf nach leistbarem Wohnraum. Da käme wohl die Bereitstellung einer Dienstwohnung seitens des Arbeitgebers gerade recht. Hier redet aber auch der Fiskus ein Wörtchen mit, der auf diesem Gebiet die unterschiedlichsten Ausprägungsformen von einer Garçonnière über die Bleibe für einen nahen Angehörigen bis hin zum schicken Appartement für einen Geschäftsführer zu beurteilen hat.

Steuerpflichtiger Sachbezug

Für alle Varianten gilt aber ein Grundsatz: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine Unterkunft, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug nach sich zieht.

Weitere Artikel

Student der die steuerliche Grenze nicht übertrittExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Wenn Studenten nebenbei arbeiten

Ab wann ist für einen Nebenjob Steuer zu zahlen? Und wie viel darf man verdienen, um nicht um...

Weiterlesen: Wenn Studenten nebenbei arbeiten
Geöffneter Safe, darin Geldbündel

Lukrativ Geld parken

Lange Zeit musste man bei kurzfristig veranlagtem Geld auf Zinsen verzichten. Das hat sich...

Weiterlesen: Lukrativ Geld parken
Frau mit Klimaanlagensteuerung

So betreiben Sie Ihre Klimaanlage effizient

Auf welche Kennzahl Sie beim Klimaanlagenkauf achten sollten, warum konstante Kühlung...

Weiterlesen: So betreiben Sie Ihre Klimaanlage effizient