Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Schöner wohnen© Illustration: Arnulf Rödler

Dienstwohnung und Steuer

Schöner wohnen

… oder zumindest günstiger wohnen lässt sich’s, wenn der Dienstgeber Wohnraum zur Verfügung stellt. Doch was sagt in solchen Fällen der Fiskus dazu?

Von Felix Blazina

05.01.2026
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Heutzutage ertönt immer öfter der Ruf nach leistbarem Wohnraum. Da käme wohl die Bereitstellung einer Dienstwohnung seitens des Arbeitgebers gerade recht. Hier redet aber auch der Fiskus ein Wörtchen mit, der auf diesem Gebiet die unterschiedlichsten Ausprägungsformen von einer Garçonnière über die Bleibe für einen nahen Angehörigen bis hin zum schicken Appartement für einen Geschäftsführer zu beurteilen hat.

Steuerpflichtiger Sachbezug

Für alle Varianten gilt aber ein Grundsatz: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine Unterkunft, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug nach sich zieht.

Weitere Artikel

René Benkos VillaExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Gestopfte Schlupflöcher

Um Steuerschlupflöcher zu stopfen, nicht zuletzt aber auch zwecks Sanierung des Bundesbudgets,...

Weiterlesen: Gestopfte Schlupflöcher
US- und Europa-Flagge nebeneinander

Der reiche Onkel wird nicht sehr alt

Die Grönlandkrise hat einmal mehr gezeigt, dass die USA unter Präsident Donald Trump nicht mehr der...

Weiterlesen: Der reiche Onkel wird nicht sehr alt
Drohne

Teurer Arbeitsspeicher, günstige Drohnen

Die Jahresinflation lag in Österreich 2025 bei 3,6 Prozent – deutlich höher als im Jahr 2024 und...

Weiterlesen: Teurer Arbeitsspeicher, günstige Drohnen