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Neues Betrugsbekämpfungsgesetz
Gestopfte Schlupflöcher
Das kürzlich in Kraft getretene Gesetzespaket enthält sowohl Verschärfungen im Bereich der Einkommenssteuern, der Umsatzsteuer als auch im Finanzstrafverfahren. Im Folgenden ein Überblick.
Kein Vorsteuerabzug mehr für „Luxusimmobilien“
Bisher war es kurz gesagt so: „Man hatte auch bei sehr teuren Immobilien die Möglichkeit, einen vollen Vorsteuerabzug auf Baukosten geltend zu machen und diese mit einem Umsatzsteuersatz von zehn Prozent für Wohnzwecke zu vermieten“, schildert Steuerberater Andreas Reisinger, Partner bei BDO. Die Folge waren oft üppige Vorsteuerguthaben beim Fiskus, noch dazu mitunter in Verbindung mit der Vermietung der Immobilie an nahestehende Personen. Nicht selten wurden darum aufwendige Verfahren zur Klärung geführt, ob es sich dabei um verdeckte Ausschüttungen handelte oder nicht.
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