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Schenken und vererben
Steuerfrei Immobilien verschenken?
Wer eine Immobilie geschenkt bekommt oder erbt, muss dafür Grunderwerbsteuer (GrESt) bezahlen. Anders als beim Kauf einer Immobilie (hier fallen immer 3,5 Prozent GrESt vom Kaufpreis an) steigt sie beim Schenken und Erben mit dem Wert des Hauses oder der Wohnung. Für die ersten 250.000 Euro fallen 0,5 Prozent an, für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent und für den Anteil über 400.000 Euro 3,5 Prozent. Dieser Stufentarif gilt bei unentgeltlichen Schenkungen auch für Personen, die nicht aus der Familie stammen.
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