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Steuerfrei Immobilien verschenken?© Heinz-Juergen Sommer - GettyImages.com

Schenken und vererben

Steuerfrei Immobilien verschenken?

Im Gegensatz zu anderen Schenkungen, die tatsächlich steuerfrei sind, fällt bei Immobilien die Grunderwerbsteuer an. Da und dort lässt sich aber etwas optimieren.

Von Susanne Kowatsch und Robert Wiedersich

01.10.2025
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Wer eine Immobilie geschenkt bekommt oder erbt, muss dafür Grunderwerbsteuer (GrESt) bezahlen. Anders als beim Kauf einer Immobilie (hier fallen immer 3,5 Prozent GrESt vom Kaufpreis an) steigt sie beim Schenken und Erben mit dem Wert des Hauses oder der Wohnung. Für die ersten 250.000 Euro fallen 0,5 Prozent an, für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent und für den Anteil über 400.000 Euro 3,5 Prozent. Dieser Stufentarif gilt bei unentgeltlichen Schenkungen auch für Personen, die nicht aus der Familie stammen.

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