Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Servicegebühr für Essenslieferservice

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
03.06.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Bote
Die Servicegebühr ist weder überraschend noch ungewöhnlich, so der OGH.© AndreyPopov - GettyImages.com

Über eine bekannte Lieferplattform können die Partnerbetriebe die Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken online anbieten. Die Kunden können dort ihre Bestellungen abgeben, der Vertrag über den Erwerb der Waren wird direkt zwischen dem Kunden und dem Partnerbetrieb geschlossen. Für jeden Bestellvorgang verrechnet die von der Arbeiterkammer geklagte Lieferplattform dem Kunden eine Servicegebühr, worauf in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Formulierung „Diese Servicegebühr wird verwendet, um unseren Service insgesamt zu verbessern“ hingewiesen wird, welche die Klägerin als intransparent ansah. Der OGH (9 Ob 116/24k) bestätigte aber die Abweisung der auf Unterlassung der Verwendung der diesbezüglichen Klausel gerichteten Klage. Unabhängig von der genannten Formulierung rechnet ein Nutzer einer Vermittlungsplattform üblicherweise damit, dass er für deren Nutzung ein Entgelt zu leisten hat, dieses ist daher weder überraschend noch ungewöhnlich. Die Klausel ist auch nicht intransparent, weil dem Kunden die konkrete Servicegebühr am Ende des Bestellvorgangs gezeigt wird.

Weitere Artikel

Zwei Männer mit Kinder beim Geschenke auspacken

Kein Recht auf Weihnachten für die Mutter

Im Zuge eines Sorgerechtsstreits, in dem die Vorinstanzen zugunsten einer gemeinsamen Obsorge beider...

Weiterlesen: Kein Recht auf Weihnachten für die Mutter
Stadt WienExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Altersvorsorge Wohnung

Welche Wohnungen sich zur langfristigen Geldanlage und zur Vermietung eignen, wie Sie von steigenden...

Weiterlesen: Altersvorsorge Wohnung
Gruppenfoto C 3 Business Talk: Mark Perz (Holding Graz), Martina Sennebogen (Capgemini), Gerald Beck (BIG), Karina Schunker (EHL), Burkhard Ernst (Rainer Gruppe), Gunter Deuber (RBI), Michaela Schellner (GEWINN) und Thomas Prantner (C 3)Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Was Österreichs Immobilienmarkt jetzt braucht

Wo steht die Immobilienbranche in Österreich aktuell, welche Auswirkungen haben internationale...

Weiterlesen: Was Österreichs Immobilienmarkt jetzt braucht