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Was man heuer noch tun sollte und was 2026 kommt
Steuertipps zum Jahresende
Auch wenn der Staat sparen muss und einiges „eingefroren“ wird: Zumindest werden auch im kommenden Jahr die Tarifstufen automatisch angepasst, um eine sogenannte kalte Progression abzufedern. Zwei Drittel der Inflationsrate werden so abgegolten, die Anpassung wird 1,733 Prozent betragen. Wie die Einkommensteuertarifstufen ab 1. Jänner 2026 aussehen, finden Sie in der Tabelle.
Ebenso automatisch angepasst werden die folgenden Absetzbeträge: Der Verkehrsabsetzbetrag wird 2026 496 Euro betragen (2025: 487 Euro), der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag 804 Euro (2025:790 Euro) und der Pensionistenabsetzbetrag 1.020 Euro (2025: 1.002 Euro).
Weniger Glück haben dagegen Familien: Die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und das Kinderbetreuungsgeld werden 2026 und 2027 nicht valorisiert, sie verharren auf dem Stand von 2025. Und auch die Geringfügigkeitsgrenze soll 2026 unverändert bleiben, und zwar bei monatlich 551,10 Euro.
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