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Bis zu 15 Überstunden monatlich werden vom Gesetzgeber aktuell steuerbegünstigt. Bei All-in-Gehältern und Pauschalvereinbarungen zeigt sich die aktuelle Prüfpraxis allerdings knausrig.
Überstundenpauschalen
Kein Steuervorteil für pauschale Überstunden?
Damit sich das Absolvieren von Überstunden für Arbeitnehmer auch wirklich auszahlt, hat der Gesetzgeber für eine steuerliche Begünstigung dieser Überstunden gesorgt. In den Jahren 2024 und 2025 ermöglichte § 68 Abs. 2 EStG eine großzügige Steuererleichterung für 18 Überstunden pro Monat, maximal 200 Euro monatlich. Für 2026 bleiben immerhin noch bis zu 15 Überstunden mit maximal 170 Euro monatlich steuerfrei, befristet bis 31. 12. 2026.
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