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Photovoltaik: Förderung startet wieder
Rekord: Heuer stehen 600 Millionen Euro Fördergeld für Photo­voltaikanlagen zur Verfügung.
© Halfpoint – GettyImages.com

Sonnenstrom

Photovoltaik: Förderung startet wieder

Am 23. März um 17 Uhr startet der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Heuer gibt es insgesamt vier Termine für die oft kritisierten Calls und Verbesserungen für private Antragsteller.

Von Robert Wiedersich

21.03.2023

Wer sich die Förderung sichern will, muss dazu über die Website eag-abwicklungsstelle.at einen Antrag einreichen. Über 250 Millionen Euro stehen für die erste Förderrunde bereit. Für das gesamte Jahr 2023 sind es 600 Millionen Euro, so viel wie noch nie. Die nächsten Fördercalls finden dann am 14. Juni, am 23. August und am 9. Oktober statt. Für Anlagen bis zehn Kilowatt Peak (kWp) gibt es pro kWp 285 Euro, bei Anlagen bis 20 kWp sind es 250 Euro. Stromspeicher werden mit 200 Euro pro Kilowattstunde gefördert.

Im Vorjahr sorgten die Fördercalls für viel Frust bei Menschen, die sich eine Förderung für ihre Anlage holen wollten. Das Budget war immer schon nach wenigen Minuten aufgebraucht. Tausende kamen bei einem der vier Termine nicht zum Zug und mussten es beim nächsten Call Monate später erneut probieren. Das soll heuer für Privatpersonen mit kleinen Anlagen bis 20 kWp nicht mehr passieren. Wer beim Fördercall keine Förderung bekommt, wird automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. „Dafür muss bei der regulären Antragstellung über eag-abwicklungsstelle.at nur die Zustimmung erteilt werden, dass man sich mit einer Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds einverstanden erklärt. Dann werden die Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch weitergeleitet. Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen“, heißt es von der EAG-Abwicklungsstelle.

Eine Neuerung gibt es für Privatpersonen auch beim Zeitpunkt der Antragstellung: Die Einreichung des Förderantrags ist nun auch nach Beginn der Arbeiten an der Photovoltaikanlage möglich. Der Erstantrag muss jedoch eingereicht werden, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird. 

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