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Verspätet sich der Flieger auf Kurzstrecken um mehr als zwei Stunden, steht immerhin eine Ausgleichszahlung zu.
Rechte für Reisende
Ärger im Urlaub
Die Flughafenanzeige zeigt erstaunlich lange kein Gate an – und dann das: „Cancelled.“ Es wäre der letzte Flug an diesem Tag nach Málaga gewesen. Was nun?
Bei individuell gebuchten Flügen, die von Österreich bzw. einem anderen EU-Staat aus starten, oder bei Flügen mit der Fluglinie eines EU-Staats, die in einem EU-Land landen, gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie regelt neben Flugannullierungen auch die Folgen von Verspätungen, Überbuchungen oder sonstige ungerechtfertigte Nichtbeförderung.
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