Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Ärger im Urlaub
Verspätet sich der Flieger auf Kurzstrecken um mehr als zwei Stunden, steht immerhin eine ­Ausgleichszahlung zu.
© Ljupco - GettyImages.com

Rechte für Reisende

Ärger im Urlaub

Ob verspäteter Flug, überbuchtes Hotel, schmutziger Pool oder Ärger mit dem Mietauto: Welche Rechte hat man als Urlauber?

Von Susanne Kowatsch

03.06.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Die Flughafenanzeige zeigt erstaunlich lange kein Gate an – und dann das: „Cancelled.“ Es wäre der letzte Flug an diesem Tag nach Málaga gewesen. Was nun?

Bei individuell gebuchten Flügen, die von Österreich bzw. einem anderen EU-Staat aus starten, oder bei Flügen mit der Fluglinie eines EU-Staats, die in einem EU-Land landen, gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie regelt neben Flugannullierungen auch die Folgen von Verspätungen, Überbuchungen oder sonstige ungerechtfertigte Nichtbeförderung.

Weitere Artikel

Lupe auf das Jahr 2025 gerichtetExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Steuertipps zum Jahresende

Von erhöhtem Investitionsfreibetrag, besserer Basispauschalierung bis zu erhöhten Absetzbeträgen...

Weiterlesen: Steuertipps zum Jahresende
Foto Hans K. Reisch

„Auf der internationalen Bühne haben wir keine Marktmacht“

Hans K. Reisch ist Vorstandsvorsitzender von Spar. Im Klub der Wirtschaftspublizisten schilderte er...

Weiterlesen: „Auf der internationalen Bühne haben wir keine Marktmacht“
Sebastian-Firlinger

Europas Infrastruktur im Finanzierungsstau: zu teuer, zu komplex, zu dringend

Europa muss massiv in erneuerbare Energie und essenzielle Infrastruktur investieren. Doch es ist...

Weiterlesen: Europas Infrastruktur im Finanzierungsstau: zu teuer, zu komplex, zu dringend