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Ärger im Urlaub
Verspätet sich der Flieger auf Kurzstrecken um mehr als zwei Stunden, steht immerhin eine ­Ausgleichszahlung zu.
© Ljupco - GettyImages.com

Rechte für Reisende

Ärger im Urlaub

Ob verspäteter Flug, überbuchtes Hotel, schmutziger Pool oder Ärger mit dem Mietauto: Welche Rechte hat man als Urlauber?

Von Susanne Kowatsch

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03.06.2025
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Die Flughafenanzeige zeigt erstaunlich lange kein Gate an – und dann das: „Cancelled.“ Es wäre der letzte Flug an diesem Tag nach Málaga gewesen. Was nun?

Bei individuell gebuchten Flügen, die von Österreich bzw. einem anderen EU-Staat aus starten, oder bei Flügen mit der Fluglinie eines EU-Staats, die in einem EU-Land landen, gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie regelt neben Flugannullierungen auch die Folgen von Verspätungen, Überbuchungen oder sonstige ungerechtfertigte Nichtbeförderung.

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