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Wer haftet, wenn etwas passiert?
Wälder betritt man auf eigene Gefahr, am Forstweg dagegen haftet der Wegehalter ab grober Fahrlässigkeit.
© David Petrus Ibars - GettyImages.com, Bildbearbeitung: GEWINN

Fallende Äste, Stolperfallen am Weg, Steinschlag

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Brechen Äste von Bäumen ab und verursachen Schäden, kommen Radfahrer auf Straßen zum Sturz oder trifft den alpinen Kletterer ein Steinschlag, ist die rechtliche Lage im Detail erstaunlich kompliziert.

Von Susanne Kowatsch

26.03.2024
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

In den letzten Wochen wurde heftig gesägt und umgeschnitten – in Wäldern, am Straßenrand, in Parks und auch inso manchem privaten Garten. Denn nach den schweren Winterstürmen gab es fast im ganzen Bundes­gebiet umgefallene, entwurzelte, zersplitterte Bäume und armdicke ­heruntergefallene Äste.

Nicht selten wurde dabei deutlich mehr weggeschnitten, als nötig war. „Angstschnitte“ nennt man diese Praxis, an deren Ende reihenweise Baumstümpfe stehen statt einer Allee voller prächtiger Bäume. Denn in Österreich herrscht ein sehr rigides Haftungs­system – zumindest bei Bäumen, die nicht im Wald stehen. „Seit den 1960er-Jahren hat sich für solche ­Bäume eine Judikatur entwickelt, die besonders Kommunen mit einer sehr strengen Sorgfaltspflicht belegt. Und vor lauter Angst, wegen eines herabfallenden Astes zu haften, sägen ­Gemeinden lieber zu viel weg als zu wenig“, schildert Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht an der Linzer Johannes Kepler Universität.

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