Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Was zu tun ist, wenn der Score kippt
Erhält man plötzlich ­weder Kreditkarte noch Ratenkäufe bewilligt, liegt der Hund in einer Bonitätsdatenbank ­begraben.
© Liubomyr Vorona – GettyImages.com; Bearbeitung: GEWINN

Bonitätsdatenbanken

Was zu tun ist, wenn der Score kippt

Ein schlechter Bonitätsscore kann gravierende Folgen haben – wobei Betroffene oft nicht einmal darüber Bescheid wissen. GEWINN zeigt, wie Verbraucher bei Problemen und falschen Einträgen vorgehen können.

Von Michael Kordovsky

04.12.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Negative Einträge in Bonitätsdatenbanken wie KSV 1870 oder CRIF haben weitreichende Konsequenzen: „Es gibt dann weder Kredit noch Kreditkarte, und man bekommt keinen Kauf auf Rechnung angeboten. Oft kann man auch keinen Telekomvertrag mit Gratishandy oder vergünstigtem Smartphone abschließen“, erklärt Karl Gladt, Projektleiter der Internet Ombudsstelle am Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT). Die häufigsten Beschwerden zu Bonitätsdatenbanken stehen laut Gladt in Zusammenhang damit, dass Betroffene keine aussagekräftige Auskunft darüber bekommen, wie es zu ihrem negativen Score gekommen ist.  

Unberechtigter Inkassobrief?

Flattert der Brief eines Inkassobüros ins Haus, droht dieses häufig damit, dass bei Nichtbezahlung der Forderung ein negativer Eintrag in Bonitätsdatenbanken erfolgt. Was sollten Betroffene in dem Fall tun? „Wenn die Forderung berechtigt ist und man in Zahlungsverzug ist, sollte man auf das Inkassoschreiben jedenfalls reagieren und die Hauptforderung nach Möglichkeit schnellstmöglich bezahlen und sich hinsichtlich der Mahnkosten mit dem Inkassobüro auf einen angemessenen Kostenersatz einigen“, rät Gladt. Wer zahlungspflichtig, aber knapp bei Kasse ist, schlägt man dem Gläubiger eine Ratenzahlung vor.

Dagegen sollte man bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen schriftlich widersprechen. Zu prüfen ist eine allfällige Verjährung der Forderung nach üblicherweise drei Jahren, wenn es um Kauf- oder Werkverträge geht. „Verjährte Forderungen können zwar noch bezahlt werden, unter Umständen aber nicht mehr durchgesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Rupert Manhart von der Kanzlei Manhart Einsle Partner Rechtsanwälte in Bregenz.

Weitere Artikel

Sparschwein in einer Gänseblümchenwiese

2,3 Prozent fix p. a. auf drei Jahre!

Sparzinsen sind in den letzten Wochen da und dort wieder attraktiver geworden. Täglich fälliges Geld...

Weiterlesen: 2,3 Prozent fix p. a. auf drei Jahre!
Donald Trump

Trump schadet dem US-Tourismus

Die politischen Umwälzungen in den USA haben dem Fremdenverkehr geschadet. Die Zahl der...

Weiterlesen: Trump schadet dem US-Tourismus
Atomwaffen

Nukleares Wettrüsten reloaded?

Mit dem Auslaufen des New-START-Abkommens endete der letzte nukleare Abrüstungsvertrag zwischen den...

Weiterlesen: Nukleares Wettrüsten reloaded?