Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Was zu tun ist, wenn der Score kippt
Erhält man plötzlich ­weder Kreditkarte noch Ratenkäufe bewilligt, liegt der Hund in einer Bonitätsdatenbank ­begraben.
© Liubomyr Vorona – GettyImages.com; Bearbeitung: GEWINN

Bonitätsdatenbanken

Was zu tun ist, wenn der Score kippt

Ein schlechter Bonitätsscore kann gravierende Folgen haben – wobei Betroffene oft nicht einmal darüber Bescheid wissen. GEWINN zeigt, wie Verbraucher bei Problemen und falschen Einträgen vorgehen können.

Von Michael Kordovsky

04.12.2025
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Negative Einträge in Bonitätsdatenbanken wie KSV 1870 oder CRIF haben weitreichende Konsequenzen: „Es gibt dann weder Kredit noch Kreditkarte, und man bekommt keinen Kauf auf Rechnung angeboten. Oft kann man auch keinen Telekomvertrag mit Gratishandy oder vergünstigtem Smartphone abschließen“, erklärt Karl Gladt, Projektleiter der Internet Ombudsstelle am Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT). Die häufigsten Beschwerden zu Bonitätsdatenbanken stehen laut Gladt in Zusammenhang damit, dass Betroffene keine aussagekräftige Auskunft darüber bekommen, wie es zu ihrem negativen Score gekommen ist.  

Unberechtigter Inkassobrief?

Flattert der Brief eines Inkassobüros ins Haus, droht dieses häufig damit, dass bei Nichtbezahlung der Forderung ein negativer Eintrag in Bonitätsdatenbanken erfolgt. Was sollten Betroffene in dem Fall tun? „Wenn die Forderung berechtigt ist und man in Zahlungsverzug ist, sollte man auf das Inkassoschreiben jedenfalls reagieren und die Hauptforderung nach Möglichkeit schnellstmöglich bezahlen und sich hinsichtlich der Mahnkosten mit dem Inkassobüro auf einen angemessenen Kostenersatz einigen“, rät Gladt. Wer zahlungspflichtig, aber knapp bei Kasse ist, schlägt man dem Gläubiger eine Ratenzahlung vor.

Dagegen sollte man bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen schriftlich widersprechen. Zu prüfen ist eine allfällige Verjährung der Forderung nach üblicherweise drei Jahren, wenn es um Kauf- oder Werkverträge geht. „Verjährte Forderungen können zwar noch bezahlt werden, unter Umständen aber nicht mehr durchgesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Rupert Manhart von der Kanzlei Manhart Einsle Partner Rechtsanwälte in Bregenz.

Weitere Artikel

Foto von Michael Höllerer, Raiffeisen NÖ-Wien, Marcel Haraszti, REWE International, Alexander Merklein und Nikolai Scheurecker, jö Bonus Clubs

Doppelt punkten beim Bezahlen

Raiffeisen NÖ-Wien und der jö Bonus Club, Österreichs größtes Kundenbindungsprogramm, starten eine...

Weiterlesen: Doppelt punkten beim Bezahlen
Das GEWINN Börsenbarometer in Zusammenarbeit mit boersensignale.de

Test: Der Aufwärtstrend an den Börsen ist weiter intakt

Kaufen, Halten oder Verkaufen – das seit Jahrzehnten erfolgreiche Analysesystem vom Börsenexperten...

Weiterlesen: Test: Der Aufwärtstrend an den Börsen ist weiter intakt
Innenaufnahme Börse SeoulExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Korea: vom Sorgenkind zum Börsen-Superstar

Die Börse in Seoul war mit einer Performance von über 75 Prozent der stärkste Aktienmarkt 2025....

Weiterlesen: Korea: vom Sorgenkind zum Börsen-Superstar