Hauptinhalt

Was darf’s sein –  Papier- oder E-Rechnung?
Alles gar nicht so einfach: Ab Oktober können Unternehmer auf Papier verzichten, falls dies auch der Kunde mag, dieser kann den Beleg dafür per E-Mail erhalten oder auf dem Bildschirm mitschauen.
© Illustration: Arnulf Rödler

Neues für Registrierkassen

Was darf’s sein – Papier- oder E-Rechnung?

Das Abgabenänderungsgesetz 2025 enthält unter anderem ein „Registrierkassenpaket“, das Unternehmen ab 1. Oktober Neuerungen bei der Belegerteilung beschert.

Von Felix Blazina

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
01.09.2026
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Schon seit gut zehn Jahren besteht für Unternehmen die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Zu diesem Zweck müssen die Betriebe eine Registrierkasse verwenden, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 Euro und ihre Barumsätze 7.500 Euro überschreiten. Zu den „Barumsätzen“ zählen auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort, die Hingabe von Barschecks oder ausgegebenen Gutscheinen, Bons etc. Ferner müssen Registrierkassen seit 1. 4. 2017 zusätzlich über einen Manipulationsschutz verfügen.

Zudem sind die für bestimmte Unternehmensarten und Umsätze geltenden Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht zu beachten, siehe ganz unten.

Weitere Artikel

Männer beim WeiterbildungskursExklusiv für GEWINN-Abonnenten

12 Fragen rund um die Weiterbildung im Job

Die Weiterbildungskarenz ist Vergangenheit – doch für wen kommt die neue Weiterbildungszeit in...

Weiterlesen: 12 Fragen rund um die Weiterbildung im Job
Zieleinlauf von 3 Läufern aus der Vogelperspektive

Wir sind Weltmeister

Der ATX eilt von Rekordhoch zu Rekordhoch und zählt heuer abermals zu den stärksten Leitindizes der...

Weiterlesen: Wir sind Weltmeister
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Österreich und Japan mit einem Kursfeuerwerk

Wer hätte das gedacht? Während alle vor neuen Kriegsszenen im Nahen Osten und in der Ukraine...

Weiterlesen: Österreich und Japan mit einem Kursfeuerwerk