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Was bei Umqualifizierung eines freien Dienstnehmers dem Unternehmen droht
Ohne Mindestgehalt (zumindest bisher), ohne Sonderzahlungen und mit der großzügigeren Möglichkeit, den freien Dienstnehmer mal mehr und mal weniger zu beschäftigen, ist es für einige Arbeitgeber attraktiv, Dienstverhältnisse als „frei“ einzufädeln, auch wenn sie in der Folge nicht unbedingt frei gelebt werden.
Und so kommt es vor, dass beispielsweise im Zuge einer GPLB (gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) ein bisher freies als echtes Dienstverhältnis umqualifiziert wird. „Das kann dann für den ungewollten Auftraggeber durchaus zu empfindlichen Nachzahlungen an die Behörden führen“, erläutert Steuer- und Unternehmensberaterin Julia Niederleithner, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechtsexpertin bei LBG Österreich.
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