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Wann die Miete im Altbau erhöht werden darf
Erstmals seit 2023 sind im Altbau wieder Mieterhöhungen möglich.
© mikolajn – GettyImages.com

GEWINN-Tipp der Woche

Wann die Miete im Altbau erhöht werden darf

Am 1. April steigen die Richtwertmieten um ein Prozent. Vermieter dürfen Mieterhöhungen aber nicht zu früh aussenden, da diese sonst ungültig sind. 

Von Robert Wiedersich

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24.03.2026
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Erstmals seit 2023 können die Mieten im Altbau – vereinfacht alle vor 1945 erbauten Wohnungen – wieder erhöht werden. Die Regierung hat aber beschlossen, die Anhebung der Altbaumieten besonders stark zu bremsen. Deswegen ist heuer nur ein Anstieg um ein Prozent erlaubt. Die meisten Mietverträge im Altbau unterliegen dem Richtwert. Dabei handelt es sich um eine Quadratmetermiete, die in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist. Dazu können noch je nach Lage und Qualität der Wohnung Abschläge und Zuschläge kommen, etwa für einen Aufzug oder eine Zentralheizung. 

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