Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Waldkontrolle

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

30.08.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Mann beim markieren eines Baumes
Forstrechtlich ist es legitim, Totholz stehen zu lassen, so der Oberste Gerichtshof.© ronstik – GettyImages.com

Ein Motorradfahrer kollidierte mit einem quer über die Landstraße liegenden Baumstamm, der unmittelbar davor abgebrochen und vom Waldhang auf die Straße gerutscht war. Auslöser des Bruchs der alten Rotkiefer waren Fäulniserreger, durch die sich das Holzfasergerüst schrittweise auflöste, ohne dass es von außen bemerkbar war (dies wäre nur im Zuge einer Bohrung erkennbar gewesen). Der Motorradfahrer klagte die Waldeigentümer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der OGH entschied zuguns­ten der Waldeigentümer (9 Ob 28/22s).

Aus ökologischen Gründen ist es forstrechtlich legitim, Totholz stehen zu lassen. Es bestehen keine konkreten Richtlinien oder Normen, welche die Anzahl der erforderlichen Sichtkontrollen bei Waldflächen regeln, die mehrmals jährlich durchgeführten Waldkontrollen waren grundsätzlich ausreichend.

Waldeigentümer trifft keine Pflicht zur Abwendung der Gefahr von Schäden, die abseits von öffentlichen Straßen und Wegen durch den Zustand des Waldes entstehen könnten; Sie sind insbesondere nicht verpflichtet, den Zustand des Waldbodens und dessen Bewuchses so zu ändern, dass dadurch solche Gefahren abgewendet oder vermindert werden. Zudem haftet ein Waldeigentümer für Schäden auf neben dem Wald liegenden Wegen nur bei grober Fahrlässigkeit. Aufgrund der konkreten Gegebenheiten wäre eine Entfernung des Baums zwar zweckmäßig, die Notwendigkeit aber nicht zwingend unmittelbar erkennbar gewesen, womit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Insbesondere war eine Bohrung im Stammbereich des Baumes weder indiziert noch ist sie in der natürlichen Forstwirtschaft ­üblich (9 Ob 28/22s).

Weitere Artikel

Schlepplift

Haftet Liftbetreiber für Skiunfall?

An einem Skiunfall waren ein Snowboarder und ein Skifahrer beteiligt. Der Snowboarder wurde dabei...

Weiterlesen: Haftet Liftbetreiber für Skiunfall?
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Warum Finanzprognosen Anlegern mehr schaden als nutzen

Aktives Investment-Management scheitert letztlich daran, dass die zugrunde liegenden Prognosen zu...

Weiterlesen: Warum Finanzprognosen Anlegern mehr schaden als nutzen
Das GEWINN Börsenbarometer Jänner 2026 in Zusammenarbeit mit boersensignale.de

Der Aufwärtstrend an den Börsen ist weiter intakt

Neue Serie: Mit dem GEWINN-Börsenbarometer verschaffen sich Anleger einen Überblick über die...

Weiterlesen: Der Aufwärtstrend an den Börsen ist weiter intakt