Hauptinhalt

OGH-Urteile

Waldkontrolle

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

30.08.2022
Mann beim markieren eines Baumes
Forstrechtlich ist es legitim, Totholz stehen zu lassen, so der Oberste Gerichtshof.© ronstik – GettyImages.com

Ein Motorradfahrer kollidierte mit einem quer über die Landstraße liegenden Baumstamm, der unmittelbar davor abgebrochen und vom Waldhang auf die Straße gerutscht war. Auslöser des Bruchs der alten Rotkiefer waren Fäulniserreger, durch die sich das Holzfasergerüst schrittweise auflöste, ohne dass es von außen bemerkbar war (dies wäre nur im Zuge einer Bohrung erkennbar gewesen). Der Motorradfahrer klagte die Waldeigentümer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der OGH entschied zuguns­ten der Waldeigentümer (9 Ob 28/22s).

Aus ökologischen Gründen ist es forstrechtlich legitim, Totholz stehen zu lassen. Es bestehen keine konkreten Richtlinien oder Normen, welche die Anzahl der erforderlichen Sichtkontrollen bei Waldflächen regeln, die mehrmals jährlich durchgeführten Waldkontrollen waren grundsätzlich ausreichend.

Waldeigentümer trifft keine Pflicht zur Abwendung der Gefahr von Schäden, die abseits von öffentlichen Straßen und Wegen durch den Zustand des Waldes entstehen könnten; Sie sind insbesondere nicht verpflichtet, den Zustand des Waldbodens und dessen Bewuchses so zu ändern, dass dadurch solche Gefahren abgewendet oder vermindert werden. Zudem haftet ein Waldeigentümer für Schäden auf neben dem Wald liegenden Wegen nur bei grober Fahrlässigkeit. Aufgrund der konkreten Gegebenheiten wäre eine Entfernung des Baums zwar zweckmäßig, die Notwendigkeit aber nicht zwingend unmittelbar erkennbar gewesen, womit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Insbesondere war eine Bohrung im Stammbereich des Baumes weder indiziert noch ist sie in der natürlichen Forstwirtschaft ­üblich (9 Ob 28/22s).

Weitere Artikel

GEWINN Mai 2024

Verwirkter Unterhaltsanspruch

Die Ehe wurde aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden. In der Folge schickte diese...

Weiterlesen: Verwirkter Unterhaltsanspruch
GEWINN Mai 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Warum Grundstücke nicht billiger werden

Die Preise in der großen GEWINN-Übersicht über alle 2.093 Gemeinden bremsen sich ein. Billiger...

Weiterlesen: Warum Grundstücke nicht billiger werden
Online Mai 2024

Die Zinswende zeichnet sich schon ab

Im Juni wird allgemein der erste Zinsschritt der Europäischen Zentralbank erwartet. Schon vorab sind...

Weiterlesen: Die Zinswende zeichnet sich schon ab