Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Unterhalt und Kreditrate

07.01.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Ein Vater wollte keinen Unterhalt an die Kinder wegen zu hoher Kreditraten zahlen - blitzte beim Obersten Gerichtshof aber ab.© Goodshoot – GettyImages.com

Rückzahlungen für Wohnungskredite können die Unterhaltsbemessung grundsätzlich nicht schmälern, weil sie einerseits Ausgaben des täglichen Lebens sind und anderseits der Vermögensbildung dienen. Sie sind nur ausnahmsweise zu berücksich­tigen, etwa wenn sie zur Bestreitung existenznotwendiger Aufwendungen oder unabwendbarer außergewöhnlicher Belastungen dienen. Im vorliegenden Fall wurde im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des unterhaltspflichtigen Vaters ohnehin ein Betrag von 300 Euro von der Unterhaltsbemessungsgrundlage (Invaliditätspension) abgezogen, um ihm die Rückführung der Kreditraten für sein Haus zu erleichtern. Es wurde auch berücksichtigt, dass er zur Gewährleistung der erforderlichen 24-Stunden-Pflege, deren Kosten durch Förderungen zur Gänze abgedeckt sind, auch eine größere und dementsprechend teurere Mietwohnung benötigen würde. Deshalb wurde ihm ein Teil der Kreditrückzahlungen als krankheitsbedingter Mehraufwand zugebilligt.

Nicht nachvollziehbar ist, so der OGH, dass der beklagte Vater jegliche Unterhaltszahlungen an seine beiden Kinder wegen der vermeintlich zu hohen Wohnkreditkosten ablehnt, seine Mutter aber de facto mietzinsfrei in seinem Haus wohnen lässt. Unterhaltsansprüche der Nachkommen gehen einem (allfälligen) Unterhaltsanspruch eines Vorfahren vor (1 Ob 151/24y).

Weitere Artikel

Parken verboten SchildExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Schluss mit der Parkplatz-Abzocke

Bis zu 600 Euro werden derzeit von Geschäftemachern verlangt, wenn man – oft nur einige Sekunden...

Weiterlesen: Schluss mit der Parkplatz-Abzocke
Klaus Mader mit einem Staustrahltriebwerk in der HandExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Vom Bohrloch ins Weltall

SBO ist längst mehr als ein Ölfeldausrüster. Unter CEO Klaus Mader entwickelt sich der...

Weiterlesen: Vom Bohrloch ins Weltall
Wort "ETFs" ausgeschrieben mit Geldscheinen danebenExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Erfolgreich in ETFs investieren

Wer langfristig Vermögen aufbauen und die Kaufkraft erhalten will, kommt an Aktieninvestments gerade...

Weiterlesen: Erfolgreich in ETFs investieren