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OGH-Urteile

Unfall durch Feuerspucken

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

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28.04.2026
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Mann beim Feuerschlucken
Das ungewollte Verschlucken des ­Pyrofluids ist doch als Unfall zu werten.1© Tanja_G – GettyImages.com

Der Kläger ist Mitglied eines Perchten-Vereins, welcher einen Workshop für Feuerspucken veranstaltete. Während der praktischen Übungen nahm der Kläger einen Schluck des ­Pyrofluids in den Mund und wollte dieses mit der in seiner Hand gehaltenen Fackel beim Ausspucken anzünden. Noch davor verschluckte er sich aber, wodurch das Pyrofluid in den Lungenbereich gelangte und zu einer Lipid-Pneumonie sowie zu einer Bronchitis durch Aspiration chemischer Substanzen führte. 

Der OGH (7 Ob 200/25z) gab entgegen den Vorinstanzen seinem Klagebegehren gegen die private Unfallversicherung gerichtet auf Genesungsgeld während des Krankenhausaufenthalts (7.596,11 Euro) und Ersatztagesgeld (2.016 Euro) statt. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Hier war nicht das Verschlucken an sich, sondern der Kontakt des Pyrofluids mit dem Lungenbereich aufgrund des versehentlichen Aspirierens der Flüssigkeit als Unfallereignis zu qualifizieren. Zwar nahm der Kläger die brennbare Flüssigkeit bewusst in den Mund. Durch das ungewollte Verschlucken und Aspirieren gelangte jedoch die Flüssigkeit versehentlich in den Lungenbereich. Das weitere Geschehen entzog sich damit seiner Beherrschung. Eine völlig beherrschte und gewollte Situation, die einen Unfall ausschließen würde, liegt somit nicht vor.

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