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GEWINN-Tipp der Woche
Pauschalreisen: Von welchen Sicherheiten Sie profitieren
- Rechtlich gesehen besteht eine Pauschalreise aus der Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis (z. B. Flug und Hotel). Das muss kein Badeprodukt von der Stange sein, flexible Kombinationen sind auch möglich.
- Der Reiseveranstalter ist zentraler Ansprechpartner und haftet als einziger Vertragspartner für das Gelingen der Reise mit allen vertraglich vereinbarten Leistungen (Unterkunft, Flüge, Transfers, Ausflüge etc. …)
- Beistandspflicht: Im Fall des Falles sorgt der Veranstalter für Ersatzunterkünfte und Ersatztransport. Kann – wie zuletzt wegen Drohnengefahr in Dubai – der Heimflug nicht durchgeführt oder angetreten werden, muss der Reiseveranstalter für die nötigen Verlängerungsnächte aufkommen und übernimmt (laut Pauschalreisegesetz) die Kosten für maximal drei Nächte; diese Einschränkung entfällt bei gewissen Ausnahmen (z. B. Schwangerschaft, eingeschränkte Mobilität) und bei manchen Reiseveranstaltern: Dertour etwa übernimmt alle Zusatzkosten, auch wenn es dazu keine Verpflichtung gibt.


