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Uneingeschränkt zugänglich
Wer noch keine ­barrierefreie Website hat, sollte sich mit der Umstellung beeilen.
© Chansom Pantip – GettyImages.com

KMU – Barrierefreiheit

Uneingeschränkt zugänglich

Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dann müssen öffentliche und private Internetseiten die Standards zur Barrierefreiheit erfüllen.

Von Herwig Wöhs

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03.06.2025
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Digitale Inhalte müssen ab Ende Juni für alle zugänglich sein, sonst können durch die Marktüberwachung, die im Sozialministeriumservice angesiedelt ist, Strafen von bis zu 80.000 Euro winken. Für rund 1,7 Millionen Menschen in Österreich, die von motorischen, kognitiven, visuellen oder auditiven Beeinträchtigungen betroffen sind, soll damit Gleichstellung erreicht werden.

Die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie „2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betrifft allerdings nicht nur Websites, sondern reicht vom simplen Fahrschein- oder Geldautomaten über die Nutzung digitaler Medien, gilt für den interaktiven Fernseher ebenso wie für Software zur Videotelefonie bis hin zur Nutzung von E-Book-Readern. Auch Reisevergleichsportale, Hotelbuchungsseiten und alle Arten von Webshops sind betroffen.

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