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Überraschungen im Grundbuch© AndreyPopov - GettyImages.com

Vom Vorkaufsrecht bis zum Veräußerungsverbot

Überraschungen im Grundbuch

Der Blick ins Grundbuch kann schon mal verunsichern. Was bedeuten all die Rechte, Belastungen und Verbote, die dort eingetragen sind, und wie wird man sie wieder los?

Von Robert Wiedersich

31.01.2023
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Endlich hat man das günstige Traumhaus gefunden, das bisher allen anderen Interessenten verborgen blieb. Spätestens nach einem Blick in das Grundbuch wird klar, warum einem das Schnäppchen niemand streitig gemacht hat. Für die betagte Tante des jetzigen Eigentümers ist im Erdgeschoß des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen, der Nachbarbauer darf mit seinem Traktor rund um die Uhr über das Grundstück fahren, und der lokale Energieversorger hat das Recht, eine Gasleistung quer durch den Garten zu legen. Und aus der geplanten Aufstockung des Dachgeschoßes wird auch nichts, denn zu Gunsten des Nachbarn wurde schon vor 20 Jahren im Grundbuch eingetragen, dass das Haus nicht erhöht werden darf.

Das sind alles Beispiele von Belastungen und Rechten, die im Grundbuch eingetragen werden können. In der Realität kommen diese freilich selten so geballt bei einem Haus vor. Viele können aber für Verkäufer oder Käufer mühsam sein – bis hin zur Unverkäuflichkeit der Immobilie. GEWINN hat sich mit einem Notar und zwei Rechtsanwälten die Belastungen und Rechte angesehen, die einem im Grundbuch häufig unterkommen, und welche Auswirkungen sie haben.

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