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Steuertipps im Todesfall
Tod und Steuer
Begräbniskosten und der einkommensabhängige Selbstbehalt
15.000-Euro-Limit
Nur wenn die Begräbniskosten nicht aus dem übernommenen Nachlassvermögen bestritten werden können, besteht die Möglichkeit zur Absetzung derselben, wobei Sie aber noch ein betragliches Limit beachten müssen. Nach Meinung der Finanzbehörde betragen die Kosten für ein würdiges Begräbnis (inklusive Grabmal) erfahrungsgemäß insgesamt höchstens 15.000 Euro. Fallen höhere Kosten an, so ist dem Fiskus die Zwangsläufigkeit nachzuweisen. Eine solche liegt z. B. bei besonderen Überführungskosten oder Kosten aufgrund besonderer Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals vor. Bitte beachten Sie, dass trotz eines überschuldeten Nachlasses kein Steuerabsetzposten resultieren kann, wie dieses Beispiel zeigt:
Nachlassaktiva 90.000 Euro |
Nachlasspassiva (inkl. 9.500 Euro Begräbniskosten): 120.000 Euro |
Reinnachlass: –30.000 Euro |