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Tod und Steuer
So traurig der Anlass – nach einem Todesfall gibt der Fiskus zumindest ein wenig her
© Arnulf Rödler

Steuertipps im Todesfall

Tod und Steuer

Ob Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung, eine posthume Arbeitnehmerveranlagung oder zu versteuernde Einkünfte bei den Erben. Auch ein Todesfall wirft einige Steuer­fragen auf.

Von Felix Blazina

02.03.2022
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Begräbniskosten und der einkommens­abhängige Selbstbehalt

15.000-Euro-Limit

Nur wenn die Begräbniskosten nicht aus dem übernommenen Nachlassvermögen bestritten werden können, besteht die Möglichkeit zur Absetzung derselben, wobei Sie aber noch ein betragliches Limit beachten müssen. Nach Meinung der Finanzbehörde betragen die Kosten für ein würdiges Begräbnis (inklusive Grabmal) erfahrungsgemäß insgesamt höchstens 15.000 Euro. Fallen höhere Kosten an, so ist dem Fiskus die Zwangsläufigkeit nachzuweisen. Eine solche liegt z. B. bei besonderen Überführungskosten oder Kosten aufgrund besonderer Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals vor. Bitte beachten Sie, dass trotz eines überschuldeten Nachlasses kein Steuerabsetzposten resultieren kann, wie dieses Beispiel zeigt:

Nachlassaktiva 90.000 Euro

Nachlasspassiva (inkl. 9.500 Euro Begräbniskosten): 120.000 Euro

Reinnachlass: –30.000 Euro

 

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