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Geld-Tipps

Strompreisbremse

Von Susanne Kowatsch

27.09.2022
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© Lightspruch - GettyImages.com

Die lange geplante „Strompreisbremse“ hat Gestalt angenommen: Für ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr und  Haushalt soll der Arbeitspreis für die Kilowattstunde Strom zehn Cent betragen (nicht umfasst sind Netzentgelte, Abgaben und Steuern ). Gelten soll die Regelung ab 1. Dezember, befristet wurde die „Bremse“ bis Juni 2024.  

Haushalte, die weniger verbrauchen, haben Glück gehabt (das sollte für über 50 Prozent der heimischen Haushalte gelten, da als Maßstab ein  durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt herangezogen wurde). Wer hingegen mehr verbraucht, muss für den Rest seiner Stromrechnung den Marktpreis hinblättern. Es gibt eine  weitere Grenze nach oben: Sollte der Energiepreis höher als 40 Cent/kWh  sein, ist der Zuschusses mit maximal  30 Cent/kWh begrenzt.

Die Abwicklung erfolgt über den jeweiligen Energielieferanten automatisch, ein Antrag ist nicht nötig. Die Strompreisbremse soll direkt auf die  Stromrechnung gutgeschrieben werden, sogar schon auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Damit dieses doch recht roh nach Gießkannensystem gezimmerte Vergütungssystem sozial treffsicherer wird, sind für Mehrpersonenhaushalte zusätzliche  Antragsmöglichkeiten geplant. Und Menschen, die von der GIS befreit sind,  sollen einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten (bis zu  einer Obergrenze von 200 Euro) erhalten. Erst im Lauf des Oktobers soll die  „Strompreisbremse“ vom Parlament  beschlossen werden – Änderungen  sind also noch möglich.

Auch für Unternehmen ist ein Direktzuschuss angedacht, die näheren Details dazu waren zu Redaktionsschluss aber noch offen.

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