Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Strittiger Stornogrund

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

28.03.2023
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Gipsfuss
Die Sprunggelenksverletzung war der Stornogrund, nicht das Einreiseverbot.© insonnia – GettyImages.com, dnaveh – GettyImages.com

Der Kläger hatte vom 28. März 2020 bis 4. April 2020 einen Heliskiing-Urlaub in Alaska samt Hin- und Rückflug von Seattle nach Alaska gebucht und die Reise mit einer „All-Risk-Stornoversicherung“ abgesichert. Diese schloss einen Versicherungsschutz für Ereignisse, die infolge von Epidemien und Pandemien auftreten, aus. Am 13. März 2020 trat wegen der Ausbreitung des Coronavirus ein allgemeines Einreiseverbot in die USA für Reisende aus dem Schengenraum in Kraft. Am 18. März 2020 zog sich der Kläger auf der Stiege seines Wohnhauses eine Sprunggelenksverletzung zu, die zu seiner Reiseunfähigkeit führte. Am 20. März 2020 stornierte er seinen Urlaub. Dafür musste er hundert Prozent Stornokosten entrichten – und reichte Klage auf Ersatz dieser Kosten gegen die Versicherung ein. Diese wendete ein, die Verletzung des Klägers sei für den Schadeneintritt nicht kausal gewesen, denn der Schaden sei bereits durch das Einreiseverbot eingetreten.

Der OGH (7Ob 203/22m) gab der Klage jedoch statt. Der Fall des Einreiseverbots ist schon von der primären Risikoumschreibung zum Storno gar nicht erfasst. Mit der Verhängung des Einreiseverbots hat sich daher kein im Rahmen der Stornoversicherung des Klägers versichertes Ereignis verwirklicht; vor der Verletzung des Klägers lag somit auch noch gar kein Versicherungsfall vor.

Weitere Artikel

Bürogebäude mit vielen hell erleuchteten Fenstern und Mitarbeitern, die noch spät arbeiten

Amtsgeheimnis ade

Mit 1. September ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Worüber hat man nun ein...

Weiterlesen: Amtsgeheimnis ade
KI-Chip von AmbarellaExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Diese Technologieaktien konnten kräftig zulegen

Unter den Empfehlungen der GEWINN-Ausgabe vom März 2025 befanden sich einige sehr lukrative Tipps im...

Weiterlesen: Diese Technologieaktien konnten kräftig zulegen
Tchibo Esperto mini

Wenn es mal klein sein soll …

Die neue Esperto mini von Tchibo ist ein sehr kleiner, kompakter Kaffeevollautomat mit integriertem...

Weiterlesen: Wenn es mal klein sein soll …