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Strafe für leere Wohnungen© Anatoli Igolkin – GettyImages.com

Leerstandsabgabe

Strafe für leere Wohnungen

In welchen Bundesländern man in Zukunft für leere Wohnungen zahlen muss, warum höhere Abgaben an der Verfassung scheitern und wie die Gemeinden herausfinden wollen, ob eine Immobilie schon länger unbewohnt ist.

Von Robert Wiedersich

31.05.2022
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„Ich kann als Eigentümer mit meinem Eigentum machen, was ich will. Das ist der erste Schritt zur Enteignung“, ärgert sich Martin Prunbauer. Der Rechtsanwalt und Präsident des Haus- und Grundbesitzerbundes ist kein Freund der von Wien bis Vorarlberg diskutierten Abgabe für leere Wohnungen. „Eine Leerstandsabgabe lässt sich nicht mit der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsfreiheit vereinbaren“, meint auch Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI).

Einen gewissen Spielraum haben die Bundesländer aber, und den nutzen die Landeshauptleute auch aus. In der Steiermark ist die Abgabe bereits beschlossen, Salzburg und Tirol dürften folgen. Damit sollen Tausende zusätzliche Wohnungen auf den Mietmarkt kommen und in der Folge auch die Mieten dämpfen. Man will jenen Eigen­tümern das Leben schwer machen, die ihre Wohnungen angeblich nur ­deshalb gekauft haben, weil sie auf eine Wertsteigerung spekulieren. Die ­mühsame Vermietung wollen sie sich sparen. Die Wohnungen bleiben absichtlich leer. Das ist nicht zuletzt für die Gemeinden ein Problem, die teure Infrastruktur für die unbewohnten Wohnungen bauen müssen.

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