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Steuer-Tipps

Steuerfalle DBA Schweiz – lieber nicht darüber stolpern . . .

Von Susanne Kowatsch

02.03.2022
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2007 wurde das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ein wenig ­geändert – worüber nicht nur Prominente stolpern können© prosiaczeq – GettyImages.com

Auch Prominente sind vor einer steuerlichen Stolperfalle nicht sicher. So war unlängst das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Schweiz Grund für einige Schlagzeilen. „Genauer gesagt, war die Ursache eine Änderung des Besteuerungsrechtes der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit aus dem Jahr 2007. Darunter fallen auch Einkünfte aus einer aktiven Geschäftsführertätigkeit“, erklärt Steuerberater Christoph Puchner, Geschäftsführer und Partner bei Ecovis Austria.

Seit 2007 ist neu, dass Personen, die in Österreich steuerlich ansässig sind und bei einer Schweizer Firma als Dienstnehmer oder Geschäftsführer angestellt sind (unabhängig von einer allfälligen Beteiligung an der Schweizer Firma), ihre nicht selbständigen Einkünfte aus der Schweiz in Österreich voll versteuern müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren diese Einkünfte in Österreich steuerbefreit.

„Österreich hat durch die Änderung von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode das volle Besteuerungsrecht für die Einnahmen aus der Schweiz bekommen, muss aber bei der Berechnung der Steuerlast jenen Steuerbetrag anrechnen, der bereits in der Schweiz bezahlt wurde“, erklärt Puchner. Den Rest darf sich die Finanz in Österreich einverleiben.

„Bei Nichtberücksichtigung dieser Änderung kann sich schon einmal ­eine Nachzahlung in beträchtlicher Höhe anhäufen, sofern das Gehalt stimmt“, so Puchner. Allfällige Anspruchszinsen darf man auch nicht vergessen.

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