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Wie Aktien, Fonds, Bitcoin und Co. versteuert werden
Steuer-Guide für Anleger 2026
Neuigkeiten gibt es vor allem für Kryptoinvestoren zu vermelden. Denn im kürzlich beschlossenen neuen Krypto-Meldepflichtgesetz als Teil des Betrugsbekämpfungspakets 2025 „soll unter anderem die Transparenz betreffend Kryptoinvestments durch einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch mit den Steuerbehörden erweitert werden“, schildert Steuerberater Christoph Puchner, Partner bei Ecovis. Wer bisher also Investments auf ausländischen Kryptoplattformen wie Kraken, Coinbase oder Binance getätigt hat, darf sich nicht mehr in der Gewissheit wiegen, dass der heimische Fiskus davon nichts mitbekommt.
Mit dem neuen Krypto-Meldepflichtgesetz wird die überarbeitete EU-Amtshilferichtlinie (DAC 8), welche auf einer OECD-Initiative basiert, in Österreich umgesetzt und der internationale Informationsaustausch über Kryptowerte massiv ausgeweitet werden. „Da es sich um eine OCED-Initiative handelt, wird neben der EU auch die Umsetzung in Drittstaaten forciert“, stellt Puchner klar.
Seit 1. 1. 2026 müssen nun Kryptodienstleister in Bezug auf meldepflichtige Transaktionen (z. B. Tausch zwischen Kryptowerten, Verkauf von Kryptowerten gegen Fiatwährung und Massenzahlungstransaktionen) bestimmte Daten automatisch an die Finanzverwaltungen melden:
- Nutzerrelevante Daten (z. B. Name, Adresse, Steuernummer, Ansässigkeitsstaat)
- Transaktionsbedingte Daten (z. B. Kryptowährung, Art der Transaktion wie Verkauf oder Tausch, Zeitpunkt, Anzahl an Kryptowährung, gezahlter/
erhaltener Betrag)
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