Hauptinhalt

Steuer-Tipps

Spenden für die Ukraine

Von Susanne Kowatsch

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
30.03.2022
Frau mit Kind und Hab und Gut
Spenden werden steuerlich begünstigt© APA/ LOUISA GOULIAMAKI/AFP/picturedesk.com

Unternehmen können (gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG) Spenden in Form von Geld und Sachwerten, die sie aufgrund akuter Katastrophen im Inland wie im Ausland tätigen, steuerlich als Betriebsausgaben abschreiben. Unter den Katastrophenbegriff fallen auch kriegerische Ereignisse bzw. Flüchtlingskatastrophen wie jene in der Ukraine. Dieser Spendenabzug ist betraglich nicht begrenzt. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist aber eine gewisse Werbewirksamkeit. Hohe Anforderungen an diese Werbewirksamkeit werden allerdings nicht gestellt. Es genügt, darüber z. B. in Kundenschreiben zu berichten, eine mediale Berichterstattung darüber, aber auch ausgehängte Spendenhinweise in der Auslage, im Geschäft, am Firmen-Pkw oder auf der Homepage. Das Unternehmen kann auch im Rahmen der Eigenwerbung auf diese Spende hinweisen. Gespendet werden kann hier an wen auch immer, seien es Gemeinden, NGO oder Private.

§ 4a EStG kennt eine zweite Möglichkeit, Spenden steuerlich abzusetzen, und zwar für Private wie Unternehmen in Höhe von maximal zehn Prozent des Gewinns (bei Betriebsausgaben) oder der Gesamteinkünfte (bei Sonderausgaben von Privatpersonen). Private können nur Geldspenden absetzen, Unternehmen auch Sachspenden. Spenden sind hier aber nur absetzbar, wenn es sich um einen be­günstigten Spendenempfänger handelt, entweder laut Gesetz (z. B. Universitäten, Museen) oder weil sie auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger stehen – sie findet sich auf www.bmf.gv.at (unter „Services“).

Weitere Artikel

Männer beim WeiterbildungskursExklusiv für GEWINN-Abonnenten

12 Fragen rund um die Weiterbildung im Job

Die Weiterbildungskarenz ist Vergangenheit – doch für wen kommt die neue Weiterbildungszeit in...

Weiterlesen: 12 Fragen rund um die Weiterbildung im Job

A-ROSA Straubinger Grand Hotel: Bad Gastein von der schönsten Seite

Erleben Sie Geschichte, Charme, Grandezza und modernen Luxus im A-ROSA Straubinger Grand Hotel 5* in...

Weiterlesen: A-ROSA Straubinger Grand Hotel: Bad Gastein von der schönsten Seite
Manuel Zeller und Patrick Kolomaznik, NEOH

„Die Investoren haben auch in das Team investiert“

Neoh setzt auf Naschen ohne Zucker und auf eine Technologie, die auch andere Lebensmittelhersteller...

Weiterlesen: „Die Investoren haben auch in das Team investiert“