Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Steuer-Tipps

Spenden für die Ukraine

Von Susanne Kowatsch

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
30.03.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Frau mit Kind und Hab und Gut
Spenden werden steuerlich begünstigt© APA/ LOUISA GOULIAMAKI/AFP/picturedesk.com

Unternehmen können (gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG) Spenden in Form von Geld und Sachwerten, die sie aufgrund akuter Katastrophen im Inland wie im Ausland tätigen, steuerlich als Betriebsausgaben abschreiben. Unter den Katastrophenbegriff fallen auch kriegerische Ereignisse bzw. Flüchtlingskatastrophen wie jene in der Ukraine. Dieser Spendenabzug ist betraglich nicht begrenzt. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist aber eine gewisse Werbewirksamkeit. Hohe Anforderungen an diese Werbewirksamkeit werden allerdings nicht gestellt. Es genügt, darüber z. B. in Kundenschreiben zu berichten, eine mediale Berichterstattung darüber, aber auch ausgehängte Spendenhinweise in der Auslage, im Geschäft, am Firmen-Pkw oder auf der Homepage. Das Unternehmen kann auch im Rahmen der Eigenwerbung auf diese Spende hinweisen. Gespendet werden kann hier an wen auch immer, seien es Gemeinden, NGO oder Private.

§ 4a EStG kennt eine zweite Möglichkeit, Spenden steuerlich abzusetzen, und zwar für Private wie Unternehmen in Höhe von maximal zehn Prozent des Gewinns (bei Betriebsausgaben) oder der Gesamteinkünfte (bei Sonderausgaben von Privatpersonen). Private können nur Geldspenden absetzen, Unternehmen auch Sachspenden. Spenden sind hier aber nur absetzbar, wenn es sich um einen be­günstigten Spendenempfänger handelt, entweder laut Gesetz (z. B. Universitäten, Museen) oder weil sie auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger stehen – sie findet sich auf www.bmf.gv.at (unter „Services“).

Weitere Artikel

Junger Mann erklärt älterem Mann etwas auf dem Computer

Finanzonline: neue „unentgeltliche Vertretung“

Seit Jahresbeginn kann man sich bei Angelegenheiten, die auf Finanzonline ­zu erledigen sind, von...

Weiterlesen: Finanzonline: neue „unentgeltliche Vertretung“

Wer wird Österreichs Jungunternehmer:in 2026?

Nützen Sie die Chance: GEWINN und Verbund suchen zum 36. Mal die 100 besten Gründungen und Start-ups...

Weiterlesen: Wer wird Österreichs Jungunternehmer:in 2026?

Immobilieninvestition ab 195 Euro: CORUM XL als Baustein moderner Vorsorge

Wer heute in Immobilien investieren möchte, denkt oft zuerst an Lage, Objekt und Finanzierung. Doch...

Weiterlesen: Immobilieninvestition ab 195 Euro: CORUM XL als Baustein moderner Vorsorge