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Tipp
So kann man die Paketsteuer vermeiden
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Auch wenn es der große Marktplatz ist, der die Steuer abführen muss, wird diese am Ende üblicherweise doch dem Käufer als Zusatzposten auf der Rechnung umgehängt.
Nicht von der Paketsteuer betroffen sind grundsätzlich B2B-Käufe, sobald man als Unternehmer seine UID-Nummer bekannt gibt, ist man aus dem Schneider. Aber auch C2C-Käufe fallen nicht darunter, kauft man also von Privat auf Plattformen wie Willhaben, Ebay oder Vinted, erspart man sich ebenfalls die Paketsteuer.
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