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In Zeiten angespannter Staatsfinanzen:
Wer zahlt meine Pflege?
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Der Pflegeregress wurde im Jahr 2018 abgeschafft. Für alle, die in einem Pflegeheim wohnen, stellt der Bund den Ländern als Kompensation für diesen Einnahmenentfall jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ursprünglich hatte man mit einer Lücke von „nur“ 150 Millionen Euro kalkuliert.
Laut Wifo werden alleine die Pflegegeldausgaben für Personen ab 65 Jahren von rund 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf etwa 5,7 Milliarden Euro im Jahr 2080 im Basisszenario steigen, ein Plus von 144 Prozentpunkten (siehe Grafik rechts unten). Bei 3,63 Milliarden Euro Pflegegeld hielt man bereits im Vorjahr.
Die Dynamik des Pflegebedarfs, so das Wifo, wird sich insbesondere ab den 2030er-Jahren weiter beschleunigen. Den Höhepunkt erwartet man zwischen 2042 und 2057, wenn die Babyboomer-Generation ins pflegeintensive Alter eintritt.
Dabei hat der Staat noch deutlich mehr Posten für die Pflege zu tragen. Etwa Maßnahmen für pflegende Angehörige (118 Millionen Euro im Jahr 2025); auf 1,694 Milliarden Euro summierten sich zudem im Vorjahr die Kosten für den Pflegefonds, die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Zuwendungen für pflegende Angehörige und die bereits erwähnte Kompensierung des Pflegeregresses an die einzelnen Bundesländer.
Freilich macht auch den Ländern der steigende Pflegeaufwand Sorge, schließlich müssen sie Pflegeleistungen zur Verfügung stellen, neben den mobilen Leistungen betreiben sie teilweise auch selbst Pflegeheime, und die Sozialhilfeausgaben steigen. Es ist in Zeiten angespannter Bundes- und Landesbudgets also wohl nur eine Frage der Zeit, bis der Staat zu Pflegende bzw. ihre Angehörigen wieder stärker zur Kasse bitten muss.
Wie soll man da vorbauen? „Das ist schwierig, im Moment haben wir keinen Plan. Die Gefahr der Wiedereinführung des Pflegeregresses ist trotzdem sehr real“, meint der Klagenfurter Notar Klaus Schöffmann, „diese Frage ist ein Dauerbrenner in jedem Beratungsgespräch.“ „Nach der Sorge, dass Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder eingeführt wird, kommt gleich die Sorge um die Rückkehr des Pflegeregresses“, kann auch Rechtsanwalt Bernhard Birek aus Schlüßlberg in Oberösterreich bestätigen.
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