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Paketsteuer
Heiß umfehdet, wild umstritten
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Online-Modehändler Zalando hat sich wegen des Paketsteuergesetzes bereits an den VfGH gewandt, und der Handelsverband ist umgehend mit einer Binnenmarktbeschwerde bei der Europäischen Kommission vorstellig geworden.
Der Grund der Aufregung: Versandhändler mit (grob gesagt) mehr als hundert Millionen Euro Umsatz müssen seit Anfang Oktober zwei Euro zuzüglich USt pro zugestelltem Paket einheben, alternativ pro Bestellung, die auch mehrere Pakete umfassen kann.
Der Paketsteuer unterliegt die Zustellung von Paketen im Inland, an Nichtunternehmer (Privatpersonen) und andere Empfänger gemäß Art. 3 Abs. 4 UStG, im Rahmen von Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern über der genannten Umsatzschwelle, denen ein Vertrag zugrunde liegt, der über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen ist (= Bestellungen über das Internet oder Telefon).
Diese Definition wirft natürlich zahlreiche Fragen auf, zuallererst die, was unter einem Paket zu verstehen ist.
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