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Derzeit spielt es keine Rolle, ob der Quellenstaat in der EU ist oder nicht, jedes Land hat seine eigenen Regeln.
Quellensteuer
So bekommen Sie die Quellensteuer zurück
Wird auf eine ausländische Aktie eine Dividende ausgeschüttet, fällt üblicherweise Quellensteuer an. Davon werden im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Österreich und dem jeweiligen Quellenstaat meist 15 Prozent der Bruttodividende als Quellensteuer auf die österreichische KESt von 27,5 Prozent angerechnet, sodass das heimische Finanzamt nur 12,5 Prozent erhält.
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