Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Schadenersatz für geköpfte Kopfweiden

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
01.07.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Bäume
Der Klägerin stand Naturalersatz durch die Pflanzung möglichst gleichartiger Bäume zu.© Joost van Haaren Fotografie – GettyImages.com

Die Klägerin begehrt von der beklagten Gemeinde Schadenersatz, weil diese im Jahr 2017 eigenmächtig drei Kopfweidenbäume habe fällen lassen, die sich auf ihrem Grund befanden. Dabei handelte es sich um Weidenbäume, die durch regelmäßigen Rückschnitt durch die Vorfahren der Klägerin diesen besonderen Wuchs entwickelten und nach Ansicht der Klägerin Naturmonumente darstellten. Die Gemeinde bestreitet den Anspruch, weil die Bäume auf Gemeindegrund gestanden seien und im Übrigen aufgrund ihres hohen Alters morsch und damit gefährlich sowie wertlos gewesen seien. 

Laut OGH (4 Ob 115/24a) stand das fragliche Grundstück durch Ersitzung im Eigentum der Klägerin. Das Fällen der Bäume ging über das Selbsthilferecht hinaus, wonach jeder Eigentümer über seinem Luftraum hängende Äste abschneiden kann. Dem Vorbringen der Gemeinde ist nicht zu entnehmen, warum nicht ein fachgerechter Rückschnitt ausgereicht hätte oder warum der Anspruch nicht auf dem Rechtsweg durchgesetzt hätte werden können. Ein Rechtfertigungsgrund ist sohin zu verneinen und ein Verschulden zu bejahen, war dem Bürgermeister doch bekannt, dass die Klägerin Eigentumsansprüche an den Bäumen behauptete. Der Klägerin war Naturalrestitution und damit Schadenersatz für Ersatzpflanzung dreier zehnjähriger Kopfweiden zuzusprechen. Das Interesse an einem Baum erschöpft sich nicht im Holzwert alleine, auch andere Umstände spielen eine Rolle.

Weitere Artikel

Mann und Frau, die sich in die Hände klatschenExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Was die neue Lohntransparenz tatsächlich ändert

Noch bevor die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in heimisches Recht umgesetzt ist, herrscht...

Weiterlesen: Was die neue Lohntransparenz tatsächlich ändert
Foto Mini Cooper CabrioExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Über mir der Himmel so blau

Die Textzeile aus einem 80er-Jahre-Hit im Titel dieser Story liefert zugleich die ultimative...

Weiterlesen: Über mir der Himmel so blau
WohnungExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung

Wer für sein Zusatzeinkommen statt auf den Kapitalmarkt lieber auf den heimischen Immobilienmarkt...

Weiterlesen: Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung