Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Rückholung der Auslands-KESt
Je nach Staat kann das Zurückholen von einbehaltener Quellensteuer mühsam bis aussichtslos sein.
© Thibault Renard - GettyImages.com, AndreaObzerova - GettyImages.com, Bearbeitung: GEWINN

Quellensteuer

Rückholung der Auslands-KESt

Wie holt man zu viel einbehaltene Quellensteuer auf Dividendenerträge aus dem Ausland ­zurück? Dazu gibt es einige Neuigkeiten zu vermelden.

Von Michael Kordovsky

27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Ein selbst zusammengestelltes Portfolio internationaler Einzelaktien hat schon seinen Reiz. Steuerlich kann es aber mit einigem Aufwand und Ärger verbunden sein, wenn man seine Dividendenerträge in Staaten erzielt, die es einem bezüglich Auslands-KESt nicht eben einfach ­machen. Dazu zählen leider bei heimischen Anlegern so beliebte Länder wie Deutschland, die Schweiz, Italien oder Frankreich.

Weitere Artikel

Mann bei einer Betriebsprüfung mit Finanzbeamten

Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet

Kommt es im Zuge einer Betriebsprüfung zu Feststellungen, passiert es in letzter Zeit immer öfter,...

Weiterlesen: Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Die Welt zittert, nur die Börsen bleiben cool

Weltweit prägen Schlagzeilen über den Irankrieg die Stimmung, doch die Aktienmärkte reagieren...

Weiterlesen: Die Welt zittert, nur die Börsen bleiben cool
RBI Zentrale

RBI auf Einkaufstour

Heimische Finanzriesen gehen in die Offensive. Nach der Erste Group kauft auch die RBI in Osteuropa...

Weiterlesen: RBI auf Einkaufstour