Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Rückholung der Auslands-KESt
Je nach Staat kann das Zurückholen von einbehaltener Quellensteuer mühsam bis aussichtslos sein.
© Thibault Renard - GettyImages.com, AndreaObzerova - GettyImages.com, Bearbeitung: GEWINN

Quellensteuer

Rückholung der Auslands-KESt

Wie holt man zu viel einbehaltene Quellensteuer auf Dividendenerträge aus dem Ausland ­zurück? Dazu gibt es einige Neuigkeiten zu vermelden.

Von Michael Kordovsky

27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Ein selbst zusammengestelltes Portfolio internationaler Einzelaktien hat schon seinen Reiz. Steuerlich kann es aber mit einigem Aufwand und Ärger verbunden sein, wenn man seine Dividendenerträge in Staaten erzielt, die es einem bezüglich Auslands-KESt nicht eben einfach ­machen. Dazu zählen leider bei heimischen Anlegern so beliebte Länder wie Deutschland, die Schweiz, Italien oder Frankreich.

Weitere Artikel

Koch mit Getreideprodukte in der HandExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Umsatzsteueroptimiert speisen

Ab Juli werden bestimmte Grundnahrungsmittel günstiger besteuert, auf sie werden dann bloß noch 4,9...

Weiterlesen: Umsatzsteueroptimiert speisen

Immobilieninvestition ab 195 Euro: CORUM XL als Baustein moderner Vorsorge

Wer heute in Immobilien investieren möchte, denkt oft zuerst an Lage, Objekt und Finanzierung. Doch...

Weiterlesen: Immobilieninvestition ab 195 Euro: CORUM XL als Baustein moderner Vorsorge
Smarte Brille Oakley Meta Vanguard, Oakley HSTN

Smarte Brillen

Sie verbessern nicht nur das optische Sehen, sondern können übersetzen, navigieren oder...

Weiterlesen: Smarte Brillen