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Je nach Staat kann das Zurückholen von einbehaltener Quellensteuer mühsam bis aussichtslos sein.
Quellensteuer
Rückholung der Auslands-KESt
Ein selbst zusammengestelltes Portfolio internationaler Einzelaktien hat schon seinen Reiz. Steuerlich kann es aber mit einigem Aufwand und Ärger verbunden sein, wenn man seine Dividendenerträge in Staaten erzielt, die es einem bezüglich Auslands-KESt nicht eben einfach machen. Dazu zählen leider bei heimischen Anlegern so beliebte Länder wie Deutschland, die Schweiz, Italien oder Frankreich.


