Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Rückholung der Auslands-KESt
Je nach Staat kann das Zurückholen von einbehaltener Quellensteuer mühsam bis aussichtslos sein.
© Thibault Renard - GettyImages.com, AndreaObzerova - GettyImages.com, Bearbeitung: GEWINN

Quellensteuer

Rückholung der Auslands-KESt

Wie holt man zu viel einbehaltene Quellensteuer auf Dividendenerträge aus dem Ausland ­zurück? Dazu gibt es einige Neuigkeiten zu vermelden.

Von Michael Kordovsky

27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Ein selbst zusammengestelltes Portfolio internationaler Einzelaktien hat schon seinen Reiz. Steuerlich kann es aber mit einigem Aufwand und Ärger verbunden sein, wenn man seine Dividendenerträge in Staaten erzielt, die es einem bezüglich Auslands-KESt nicht eben einfach ­machen. Dazu zählen leider bei heimischen Anlegern so beliebte Länder wie Deutschland, die Schweiz, Italien oder Frankreich.

Weitere Artikel

Koch mit Getreideprodukte in der HandExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Umsatzsteueroptimiert speisen

Ab Juli werden bestimmte Grundnahrungsmittel günstiger besteuert, auf sie werden dann bloß noch 4,9...

Weiterlesen: Umsatzsteueroptimiert speisen

Warum immer mehr Österreicher jetzt Wohnungen in Istrien kaufen

Morgens den Kaffee auf der Terrasse mit Blick auf das Blau der Adria genießen und den Tag in einer...

Weiterlesen: Warum immer mehr Österreicher jetzt Wohnungen in Istrien kaufen

SCPIs als alternatives Produkt für Ihre Vorsorge

Immobilien gelten seit jeher als stabile Wertanlage. Doch wer direkt in einzelne Objekte investieren...

Weiterlesen: SCPIs als alternatives Produkt für Ihre Vorsorge