Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Rückholung der Auslands-KESt
Je nach Staat kann das Zurückholen von einbehaltener Quellensteuer mühsam bis aussichtslos sein.
© Thibault Renard - GettyImages.com, AndreaObzerova - GettyImages.com, Bearbeitung: GEWINN

Quellensteuer

Rückholung der Auslands-KESt

Wie holt man zu viel einbehaltene Quellensteuer auf Dividendenerträge aus dem Ausland ­zurück? Dazu gibt es einige Neuigkeiten zu vermelden.

Von Michael Kordovsky

27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Ein selbst zusammengestelltes Portfolio internationaler Einzelaktien hat schon seinen Reiz. Steuerlich kann es aber mit einigem Aufwand und Ärger verbunden sein, wenn man seine Dividendenerträge in Staaten erzielt, die es einem bezüglich Auslands-KESt nicht eben einfach ­machen. Dazu zählen leider bei heimischen Anlegern so beliebte Länder wie Deutschland, die Schweiz, Italien oder Frankreich.

Weitere Artikel

RettungsankerExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Rettungsanker Selbstanzeige

Ob Selbstständiger, Vermieter oder Angestellter: Mit einer Selbstanzeige kann man sich vor einer...

Weiterlesen: Rettungsanker Selbstanzeige
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Enercube ist Jungunternehmen des Jahres

Mit ihrer „Plug-and-Play“-Heizalternative zu Öl und Gas gewinnen Laurenz Sutterlüty und David Riedl...

Weiterlesen: Enercube ist Jungunternehmen des Jahres
GEWINN InfoDay 2025, Vortrag Schule und dann?

Vortragsunterlagen zum Download

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Schulen dürfen wir untenstehende Tagungsunterlagen zur Verfügung...

Weiterlesen: Vortragsunterlagen zum Download