Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Rückholung der Auslands-KESt
Je nach Staat kann das Zurückholen von einbehaltener Quellensteuer mühsam bis aussichtslos sein.
© Thibault Renard - GettyImages.com, AndreaObzerova - GettyImages.com, Bearbeitung: GEWINN

Quellensteuer

Rückholung der Auslands-KESt

Wie holt man zu viel einbehaltene Quellensteuer auf Dividendenerträge aus dem Ausland ­zurück? Dazu gibt es einige Neuigkeiten zu vermelden.

Von Michael Kordovsky

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Ein selbst zusammengestelltes Portfolio internationaler Einzelaktien hat schon seinen Reiz. Steuerlich kann es aber mit einigem Aufwand und Ärger verbunden sein, wenn man seine Dividendenerträge in Staaten erzielt, die es einem bezüglich Auslands-KESt nicht eben einfach ­machen. Dazu zählen leider bei heimischen Anlegern so beliebte Länder wie Deutschland, die Schweiz, Italien oder Frankreich.

Weitere Artikel

Student der die steuerliche Grenze nicht übertrittExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Wenn Studenten nebenbei arbeiten

Ab wann ist für einen Nebenjob Steuer zu zahlen? Und wie viel darf man verdienen, um nicht um...

Weiterlesen: Wenn Studenten nebenbei arbeiten
Foto Mini Cooper CabrioExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Über mir der Himmel so blau

Die Textzeile aus einem 80er-Jahre-Hit im Titel dieser Story liefert zugleich die ultimative...

Weiterlesen: Über mir der Himmel so blau
WohnungExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung

Wer für sein Zusatzeinkommen statt auf den Kapitalmarkt lieber auf den heimischen Immobilienmarkt...

Weiterlesen: Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung