Hauptinhalt

OGH-Urteile

Rodelunfall

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

31.10.2023
Kinder am Schlitten
© Nkarol – GettyImages.com

Auf einem Rodelhang kam es zu ­einem Zusammenstoß zwischen den auf einem Plastikbob sitzenden siebenjährigen Zwillingen des Beklagten und dem auf der Rodelpiste stehenden Kläger, der zum Zeitpunkt des Unfalls talwärts blickte und nicht auf Rodelnde achtete. Der Rodelhang wird seit Jahrzehnten von Familien und ­Kindern verwendet. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen.

Laut OGH (5 Ob 67/23y) richtet sich die Frage, ob eine aufsichtführende Person, die zwei Kindern gemeinsam das Rodeln in einem Plastikbob auf ­einer Rodelwiese ermöglicht, dadurch ihre Aufsichtspflicht verletzt, nach dem Alter, der körperlichen Konsti­tution und bisherigen Erfahrung der ­Kinder, den Schnee- und Sichtverhältnissen und der Beschaffenheit des Bobs. Der von den Kindern des Beklagten verwendete Bob sei „allgemein gebräuchlich“. Die Kinder seien unmittelbar davor ohne Probleme gerodelt. Der Beklagte hat seine Aufsichtspflichten nicht dadurch verletzt, dass er seinen siebenjährigen Kindern das Rodeln nicht verboten hat.

Weitere Artikel

GEWINN Oktober 2024

Unfall mit E-Scooter

Die Klägerin wollte mit ihrem E-Scooter eine Kreuzung queren, wobei sie mit einem rechts abbiegenden...

Weiterlesen: Unfall mit E-Scooter
GEWINN extra Oktober 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

„Heißer“ Herbst an den Börsen bietet viele Chancen, aber auch zahlreiche Risiken

Beteiligung von Unicredit pusht Commerzbank-Aktien Chancen auf Erholung nach Kursrücksetzer bei Do &...

Weiterlesen: „Heißer“ Herbst an den Börsen bietet viele Chancen, aber auch zahlreiche Risiken
GEWINN extra Oktober 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Am Beginn der nächsten Technologiewelle

Neben dem Dauerbrenner künstliche Intelligenz gibt es noch zahlreiche weitere spannende Bereiche in...

Weiterlesen: Am Beginn der nächsten Technologiewelle