Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Reif für die Insel?© Vadmary – GettyImages.com, Mike Watson Images – Getty Images.com, Bildbearbeitung: GEWINN

Arbeitsrechtliche Fragen zum Urlaub

Reif für die Insel?

Die Vorfreude ist groß – doch was, wenn der Arbeitgeber den Urlaubsantrag nicht genehmigt? Darf der Chef im Urlaub anrufen? Was passiert, wenn man im Urlaub krank wird oder es vor lauter ­Arbeit nicht schafft, den aufgestauten ­Urlaub zu verbrauchen?   

Von Susanne Kowatsch

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
25.06.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Eine Woche auf Korfu, zwei Wochen in den Salzburger Bergen, drei Wochen quer durch die USA. Die aktuellen Urlaubspläne sind so vielfältig wie die Menschen, die sie schmieden. In den meisten Fällen heißt es dabei „oder“, nicht „und“. Denn sechs Wochen Urlaubsanspruch stehen den meisten Arbeitnehmern erst nach 25 anrechenbaren Dienstjahren zu. Es sei denn, ein Kollektivvertrag gewährt großzügigere Ansprüche.

Wegen fünf Wochen, sprich 30 Werktagen jährlichem Urlaubsanspruch sollte man sich hierzulande aber nicht beschweren – laut EU-Recht stehen Arbeitnehmern nur mindestens vier Urlaubswochen zu. Und zwar deshalb, weil einige Länder, etwa Deutschland, Italien, Belgien oder die Niederlande, nur 20 Tage, also vier Wochen Mindesturlaub bieten. Freilich sorgen auch dort vorteilhaf­tere Zusatzregelungen für teils mehr Urlaubstage.

Drei Wochen am Stück?

Laut Urlaubsgesetz muss der Urlaub „in zwei Teilen verbraucht“ werden und ein Teil mindestens sechs Werktage umfassen. „Dabei hat der Gesetzgeber an den Erholungswert gedacht. Das ist aber veraltet“, weiß Albert ­Werfring, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien. Laut Judikatur ist daher auch das Konsumieren des Urlaubs in Einzeltagen möglich.

Weitere Artikel

Mann und Frau, die sich in die Hände klatschenExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Was die neue Lohntransparenz tatsächlich ändert

Noch bevor die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in heimisches Recht umgesetzt ist, herrscht...

Weiterlesen: Was die neue Lohntransparenz tatsächlich ändert
Foto Mini Cooper CabrioExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Über mir der Himmel so blau

Die Textzeile aus einem 80er-Jahre-Hit im Titel dieser Story liefert zugleich die ultimative...

Weiterlesen: Über mir der Himmel so blau
WohnungExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung

Wer für sein Zusatzeinkommen statt auf den Kapitalmarkt lieber auf den heimischen Immobilienmarkt...

Weiterlesen: Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung