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Quellensteuer richtig zurückholen
Während manche Länder wie etwa die Slowakei weniger als 15 Prozent Quellensteuer verrechnen und so nichts zurückgeholt werden muss, behält Deutschland mehr ein. Die Rückerstattung ist dort auf elektronischem Weg zu beantragen.
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Steuer & Anlage

Quellensteuer richtig zurückholen

Während es aus manchen Ländern besonders mühsam ist, angefallene Quellensteuer zurückzuholen, geht es anderswo automatisch. Oder es fällt erst gar keine an. Im Folgenden ein aktueller Überblick.

Von Michael Kordovsky und Susanne Kowatsch

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05.01.2026
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Wer ausländische Aktien hält, muss sich oft noch mit einer anderen Herausforderung anfreunden: dem Zurückholen zu viel einbehaltener Quellensteuer. Denn häufig erhebt sowohl der Quellenstaat des Unternehmens, von dem ein in Österreich ansässiger Anleger Dividenden bezieht, als auch die Republik Österreich Steuern auf Dividenden. 

Um eine Doppelbesteuerung von Zinsen und Dividenden zu vermeiden, existieren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und zahlreichen Ländern. In der Regel werden dadurch 15 Prozent der Bruttodividende als Quellensteuer auf die österreichische KESt von 27,5 Prozent angerechnet, sodass das heimische Finanzamt nur 12,5 Prozent erhält. Wenn jedoch der Quellenstaat mehr als die anrechenbaren 15 Prozent einbehält, muss der überschüssige Betrag durch einen vom Wohnsitz-Finanzamt bestätigten Antrag beim zuständigen ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden. Und das kann sich je nach Land mehr oder weniger mühsam gestalten.

Verrechnet ein Staat dagegen keine oder höchstens 15 Prozent Quellensteuer (bei 12,5 Prozent Anteil für das österreichische Finanzamt), kommt es zu keinem zusätzlichen Steuerabzug. „So verrechnen beispielsweise Brasilien, Großbritannien, Hongkong, Liechtenstein, Singapur oder Zypern aktuell null Prozent Quellensteuer“, berichtet Steuerberater Florian Kalchmair, Partner bei HFP.

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