Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Null Steuer auf  Photovoltaikanlagen© Illustration: Arnulf Rödler

Neue Umsatzsteuerbefreiung

Null Steuer auf Photovoltaikanlagen

Wie weit gilt nun der Nullsteuersatz tatsächlich, wenn man eine PV-Anlage installieren oder erweitern lässt? Die Tücken liegen manchmal im Detail.

Von Felix Blazina

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Kürzlich hat eine große Baumarktkette in einem Zeitungsinserat unter anderem folgende Aussage getätigt: „Seit 1. 1. 2024 sind Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Die bloße Nachrüs­tung einer bestehenden Anlage unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz.“ Dies stimmt so allerdings nicht ganz – mehr dazu siehe Kasten unten. GEWINN erklärt im Folgenden, wann bei PV-Anlagen tatsächlich der Nullsteuersatz gilt.

Weitere Artikel

Junger Mann erklärt älterem Mann etwas auf dem Computer

Finanzonline: neue „unentgeltliche Vertretung“

Seit Jahresbeginn kann man sich bei Angelegenheiten, die auf Finanzonline ­zu erledigen sind, von...

Weiterlesen: Finanzonline: neue „unentgeltliche Vertretung“

Zeichnungsstart für exklusives Bauherrenmodell in Graz-Eggenberg

Wohnraum schaffen, Bestehendes erhalten, Steuervorteile nutzen: Mit der Rochelgasse 34 bringt...

Weiterlesen: Zeichnungsstart für exklusives Bauherrenmodell in Graz-Eggenberg
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Immobilienindizes: Ein guter Gradmesser für Investments?

Indizes, die Immobilienpreise abbilden, führen häufig zu einer Überschätzung der Rendite und...

Weiterlesen: Immobilienindizes: Ein guter Gradmesser für Investments?