Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Null Steuer auf  Photovoltaikanlagen© Illustration: Arnulf Rödler

Neue Umsatzsteuerbefreiung

Null Steuer auf Photovoltaikanlagen

Wie weit gilt nun der Nullsteuersatz tatsächlich, wenn man eine PV-Anlage installieren oder erweitern lässt? Die Tücken liegen manchmal im Detail.

Von Felix Blazina

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Kürzlich hat eine große Baumarktkette in einem Zeitungsinserat unter anderem folgende Aussage getätigt: „Seit 1. 1. 2024 sind Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Die bloße Nachrüs­tung einer bestehenden Anlage unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz.“ Dies stimmt so allerdings nicht ganz – mehr dazu siehe Kasten unten. GEWINN erklärt im Folgenden, wann bei PV-Anlagen tatsächlich der Nullsteuersatz gilt.

Weitere Artikel

ausgestopfter TigerkopfExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Wohin mit zweifelhaften Erbstücken?

Von der Krokodilledertasche über Elfenbein bis zu NS-Überbleibseln oder Waffen. Was tut man mit...

Weiterlesen: Wohin mit zweifelhaften Erbstücken?
GoldminenbetreiberExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Raus aus Tech? Hier winkt der nächste Superzyklus

Rohstoffe waren als Investment lange out, seit ein paar Jahren sind sie wieder im Steigen. Das...

Weiterlesen: Raus aus Tech? Hier winkt der nächste Superzyklus
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Energie, Zinsen und Wahlen als bestimmende Faktoren

Die Midterm-Wahlen in den USA werden ein wichtiges Signal für die Zukunft bringen. Bis dahin...

Weiterlesen: Energie, Zinsen und Wahlen als bestimmende Faktoren