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Null Steuer auf  Photovoltaikanlagen© Illustration: Arnulf Rödler

Neue Umsatzsteuerbefreiung

Null Steuer auf Photovoltaikanlagen

Wie weit gilt nun der Nullsteuersatz tatsächlich, wenn man eine PV-Anlage installieren oder erweitern lässt? Die Tücken liegen manchmal im Detail.

Von Felix Blazina

27.02.2024
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Kürzlich hat eine große Baumarktkette in einem Zeitungsinserat unter anderem folgende Aussage getätigt: „Seit 1. 1. 2024 sind Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Die bloße Nachrüs­tung einer bestehenden Anlage unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz.“ Dies stimmt so allerdings nicht ganz – mehr dazu siehe Kasten unten. GEWINN erklärt im Folgenden, wann bei PV-Anlagen tatsächlich der Nullsteuersatz gilt.

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