Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Null Steuer auf  Photovoltaikanlagen© Illustration: Arnulf Rödler

Neue Umsatzsteuerbefreiung

Null Steuer auf Photovoltaikanlagen

Wie weit gilt nun der Nullsteuersatz tatsächlich, wenn man eine PV-Anlage installieren oder erweitern lässt? Die Tücken liegen manchmal im Detail.

Von Felix Blazina

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Kürzlich hat eine große Baumarktkette in einem Zeitungsinserat unter anderem folgende Aussage getätigt: „Seit 1. 1. 2024 sind Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Die bloße Nachrüs­tung einer bestehenden Anlage unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz.“ Dies stimmt so allerdings nicht ganz – mehr dazu siehe Kasten unten. GEWINN erklärt im Folgenden, wann bei PV-Anlagen tatsächlich der Nullsteuersatz gilt.

Weitere Artikel

ausgestopfter TigerkopfExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Wohin mit zweifelhaften Erbstücken?

Von der Krokodilledertasche über Elfenbein bis zu NS-Überbleibseln oder Waffen. Was tut man mit...

Weiterlesen: Wohin mit zweifelhaften Erbstücken?
Quantencomputer von IonqExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Erster Quantencomputing-ETF auf dem Weg zur Milliarde

Quantencomputing könnte in Zukunft unvorstellbare Innovationen ermöglichen. Schon jetzt bringt das...

Weiterlesen: Erster Quantencomputing-ETF auf dem Weg zur Milliarde
Zwei Männer auf der Baustelle mit Bauhelm am Kopf, die sich die Hände schüttelnExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Lebenswerk zu verkaufen

Immer mehr heimische Unternehmer suchen ihre Nachfolger außerhalb der Familie. Damit rückt der...

Weiterlesen: Lebenswerk zu verkaufen