Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Null Steuer auf  Photovoltaikanlagen© Illustration: Arnulf Rödler

Neue Umsatzsteuerbefreiung

Null Steuer auf Photovoltaikanlagen

Wie weit gilt nun der Nullsteuersatz tatsächlich, wenn man eine PV-Anlage installieren oder erweitern lässt? Die Tücken liegen manchmal im Detail.

Von Felix Blazina

27.02.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Kürzlich hat eine große Baumarktkette in einem Zeitungsinserat unter anderem folgende Aussage getätigt: „Seit 1. 1. 2024 sind Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Die bloße Nachrüs­tung einer bestehenden Anlage unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz.“ Dies stimmt so allerdings nicht ganz – mehr dazu siehe Kasten unten. GEWINN erklärt im Folgenden, wann bei PV-Anlagen tatsächlich der Nullsteuersatz gilt.

Weitere Artikel

René Benkos VillaExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Gestopfte Schlupflöcher

Um Steuerschlupflöcher zu stopfen, nicht zuletzt aber auch zwecks Sanierung des Bundesbudgets,...

Weiterlesen: Gestopfte Schlupflöcher

GEWINN-Messe 2026 am 22. und 23. Oktober

Am 22. und 23. Oktober 2026 erwarten Sie wieder zahlreiche Aussteller und ein umfangreiches...

Weiterlesen: GEWINN-Messe 2026 am 22. und 23. Oktober
US- und Europa-Flagge nebeneinander

Der reiche Onkel wird nicht sehr alt

Die Grönlandkrise hat einmal mehr gezeigt, dass die USA unter Präsident Donald Trump nicht mehr der...

Weiterlesen: Der reiche Onkel wird nicht sehr alt