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Neuer Umwidmungszuschlag© Illustration: Arnulf Rödler

Immobilienertragsteuer

Neuer Umwidmungszuschlag

Seit 1. Juli wird bei Verkauf von Grundstücken, die durch Umwidmung wertvoller geworden sind, ein Zuschlag fällig. Wie wird dieser berechnet und um wie viel höher fällt nun die Immobilienertragsteuer aus?

Von Felix Blazina

01.07.2025
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Angenommen, Sie haben seinerzeit günstig Grünland gekauft oder ein solches geerbt. Nach einigen Jahren findet eine Umwidmung der Erdscholle in Bauland statt. Bingo, plötzlich ist die Latifundie viel mehr wert, was sich natürlich anlässlich eines Verkaufs in klingender Münze im Börsel niederschlägt. Der einzige Schönheitsfehler: Dabei möchte seit 1. Juli auch der Fiskus mitnaschen.

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