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Neuer Sozialtarif senkt Stromkosten
Auch wer Mindespension oder Pflegeld bezieht, kann den neuen Strom-Sozialtarif beziehen. Für die ersten verbrauchten 2.900 kWh pro Jahr werden dann nur sechs Cent pro kWh verrechnet.
© yacobchuk - GettyImages.com

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Neuer Sozialtarif senkt Stromkosten

Von Susanne Kowatsch

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28.04.2026
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Seit April gibt es hierzulande für Haushalte mit geringem Einkommen einen deutlich günstigeren Strompreis, den sogenannten Strom-Sozialtarif.

Dank ihm zahlt man nur sechs Cent pro kWh für die ersten 2.900 kWh pro Jahr. Wer mehr verbraucht, für den gilt ein gedeckelter Preis, der alle drei Monate von der E-Control festgelegt wird.

Wer fällt darunter? Personen, welche auch die Bedingungen für die Befreiung vom ORF-Beitrag erfüllen und bestimmte Sozialleistungen beziehen, etwa Mindestpension, Sozialhilfe, Pflegegeld, AMS-Leistungen, Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses oder aufgrund von Gehörlosigkeit bzw. schwerer Hörbehinderung. Volljährigkeit und eine Meldung am Wohnsitz sind ebenso nötig.

Sobald eine aufrechte ORF-Beitragsbefreiung vorliegt und die Zählpunktnummer des Stromanschlusses bekannt gegeben wurde (sie ist auf der Stromrechnung ersichtlich), wird der Strom-Sozialtarif dann automatisch über die Stromrechnung verrechnet. Sowohl die Zählpunktnummer als auch ein allfälliger Anbieterwechsel sind der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) bekannt zu geben.

Leben mehr als drei Personen im Haushalt, wird ab der vierten Person zudem ein Zuschuss von 52,50 Euro jährlich pauschal zusätzlich gewährt.

Wer schon ORF-gebührenbefreit ist, sollte bereits ein Schreiben der OBS erhalten haben, ansonsten kann man sich an die OBS-Hotline 05 0200800 wenden. 

Tipp: Alle anderen können unter obs.at/befreiungsrechner berechnen, ob ein Anspruch auf die ORF-Gebührenbefreiung und auf den Strom-Sozialtarif besteht.
 

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