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GEWINN-Tipp der Woche
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Der Informationsdienstleister CRIF liefert zahlreichen Unternehmen die Basis, um in Sekundenschnelle zu entscheiden, ob sie potenzielle Kunden als kreditwürdig einstufen sollen, um mit ihnen bedenkenlos Verträge abzuschließen.
Inzwischen haben neben der Datenschutzbehörde aber auch das Bundesverwaltungsgericht und zuletzt der OGH in drei Entscheidungen festgestellt, dass Daten, die lediglich für Direktmarketing erhoben wurden, nicht zu einem anderen Zweck wie etwa Bonitätsbewertung genutzt werden dürfen. Genau das war bei vielen der für das sogenannte Scoring genützten Basisdaten der Fall, die CRIF in der Vergangenheit von Adressverlagen angekauft hatte, womit deren Verwendung den Datenschutz verletzt. „Marketing und Bonitätsbewertungen sind vollkommen verschiedene Zwecke mit gänzlich unterschiedlichen Auswirkungen für Betroffene. Trotzdem haben Adresshändler die Daten von Millionen Betroffenen jahrelang gewinnbringend an Auskunfteien verkauft – ohne Konsequenzen“, betont Marco Blocher, Datenschutzjurist bei noyb, einer österreichischen Datenschutz-NGO.
Zusätzlich kritisiert man bei noyb, dass laut Eigenrecherche bei gut 90 Prozent der Millionen Menschen in Österreich, deren persönliche Daten von der CRIF GmbH gesammelt worden seien, gar keine Finanzinformationen vorliegen würden, sondern die Bonitätsbewertung lediglich auf Alter, Geschlecht und Anschrift beruhen würde. „Ein Score kann etwa massiv fallen, nur weil man in die ‚falsche‘ Straße umzieht. Mit der tatsächlichen Bonität hat das oft nichts zu tun“, so noyb.
Genützt werden CRIF-Daten nicht nur von Onlinehändlern, sondern auch von Banken, Versicherungen, Strom- und Handyanbietern, ein zu niedriger Score kann also massive persönliche Auswirkungen haben.
Rund 500 Euro Schadenersatz möglich
Nachdem noyb im Juni als staatlich anerkannte qualifizierte Einrichtung bereits eine Unterlassungsklage gegen CRIF eingereicht hatte, um diese Praxis in Zukunft zu stoppen, können sich nun Konsumenten als potenziell Betroffene melden, um an einer Sammelklage auf Schadenersatz mitzumachen. „Im Erfolgsfall gehen wir von gut 500 Euro Schadenersatz pro Person aus, die unrechtmäßig in der Datenbank gelandet ist bzw. gescored wurde“, erklärt noyb auf seiner Website. Man übernehme Klagsführung und alle Kosten, die gesetzlich vorgesehene Teilnahmegebühr (hier 39 Euro) werde nur bei Erfolg im Nachhinein mit dem Schadenersatz gegengerechnet. Konsumenten können sich ab sofort online unter https://crif.noyb.eu/ anmelden.
Pioniere der Sammelklage
Das nicht wirklich vorhandene Kostenrisiko ist auch deshalb wichtig, weil es sich bei noybs Sammelklage um juristisches Neuland handelt, nämlich um eines der ersten Verfahren unter der neuen Verbandsklagen-Richtlinie der EU. „Wir gehen davon aus, dass etwa die Frage der Zulässigkeit der Abhilfeklage durch mehrere Instanzen gehen wird, bevor das Gericht den Schadenersatzanspruch der Konsumenten und Konsumentinnen inhaltlich prüft“, klärt noyb auf. Es kann also ein Weilchen dauern, bis der erwartete Schadenersatz ausgezahlt wird.


