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Neue Regeln für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmer genießen zwar mehr Freiheiten, dafür entgehen ihnen einige Leistungen, die echten Dienstnehmern ­zustehen.
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Arbeitsrecht

Neue Regeln für freie Dienstnehmer

Ab 1. Jänner gelten für freie Dienstnehmer gesetzlich fixierte Kündigungsfristen, und auch Kollektivverträge, die eine Mindestentlohnung festlegen, können für sie nun abgeschlossen werden. Was unterscheidet sie aber weiterhin von „echten“ Dienstnehmern?

Von Susanne Kowatsch

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04.11.2025

Als am 1. April dieses Jahres Zusteller des Essenslieferdienstes Lieferando gegen die Kündigung der gesamten Belegschaft und die Umstellung auf freie Dienstverträge demonstrierten, rückten Letztere wieder verstärkt ins Licht der Öffentlichkeit. Auch als Reaktion darauf wurden nun Mitte Oktober im Nationalrat neue Regeln für freie Dienstnehmer beschlossen, die ihnen ab 1. Jänner mehr Rechte zugestehen werden als bisher.

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