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Die Ein- und Ausreisedaten Drittstaatsangehöriger werden ab April im automatisierten IT-System EES erfasst. Wer länger als 90 Tage im Schengenraum bleibt, ohne einen längerfristigen Aufenthaltstitel zu haben, muss mit Strafen rechnen.
Neues EU-Entry/Exit-System (EES)
Neue Einreiseregeln auch für Geschäftsreisende
Seit Oktober letzten Jahres wurde an den Schengen-Außengrenzen damit begonnen, das neue Entry/Exit-System der EU (kurz EES) auszurollen, bei dem sich nun Drittstaatsangehörige registrieren müssen. Und zwar egal, ob sie hierzulande visumbefreit sind (wie z. B. Bürger aus den USA, Großbritannien, Kanada, Israel oder Japan) oder ein Kurzzeitvisum (Visum C) benötigen. Ausgenommen sind lediglich Inhaber von längerfristigen Visa oder Aufenthaltstiteln wie z. B. Rot-Weiß-Rot-Karte plus oder Daueraufenthalt EU.
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