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OGH-Urteile

Kein Recht auf Weihnachten für die Mutter

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

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29.09.2026
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Zwei Männer mit Kinder beim Geschenke auspacken
Bei der Obsorge stehen die Interessen und Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt.© zamrznutitonovi – GettyImages.com

Im Zuge eines Sorgerechtsstreits, in dem die Vorinstanzen zugunsten einer gemeinsamen Obsorge beider Elternteile entschieden, brachte die Mutter einige Argumente dagegen vor, deren Revisionsrekurs wurde aber zurückgewiesen. Die Vorinstanzen betonten übereinstimmend, dass es für die Beziehung zwischen dem Minderjährigen und seinem Vater wichtig sei, das Regelkontaktrecht nicht nur an Wochenenden, sondern auch unter der Woche beizubehalten, um den Vater am Alltag teilhaben zu lassen. Da der Minderjährige einen Wechsel zum Vater unter der Woche nicht generell ablehnt, sondern die Übernachtung von Donnerstag auf Freitag bloß wegen seines Fußballtrainings „ein bisschen stressig findet“, bestehen keine Bedenken gegen eine solche Regelung. Ebenso wenig gegen eine Aufteilung der Weihnachtsferien, wonach der Minderjährige jährlich alternierend bei einem Elternteil Weihnachten und beim anderen Silvester sowie zusätzlich Zeit am 23. 12. verbringen soll. Jedenfalls geht es um das Interesse des Kindes an einer störungsfreien und auf seine Bedürfnisse abstellenden Familienfeier, nicht um ein „Recht auf Weihnachten“ eines Elternteils (4 Ob 5/26b).

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