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Mündelsicher: wie man das Geld der Kinder anlegen muss
Selbst am Aktienmarkt anzulegen und das Ergebnis dem Kind erst zu dessen Volljährigkeit zu schenken, ist der einzige Ausweg aus dem Mündelsicherheits-Dilemma.
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Vorsorge für Kinder

Mündelsicher: wie man das Geld der Kinder anlegen muss

Geld von Kindern in Aktien anzulegen, ist hierzulande nicht erlaubt. Doch wie sind die Vorschriften im Detail, und wem fällt eigentlich auf, wenn das Vermögen Minderjähriger doch risikoreicher als erlaubt veranlagt wird?

Von Susanne Kowatsch und Martin Mayer

02.09.2025
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Geht es um die Veranlagung von Geld, das einem Minderjährigen gehört, sind die Eltern bei dessen Verwaltung in Österreich auch schon bei kleinen Beträgen an die strengen Vorschriften zum Mündelgeld gebunden. Diese bestimmen, dass das Geld laut § 215 ABGB „sicher und möglichst fruchtbringend“ anzulegen ist. Und zwar etwa in Spareinlagen, Anleihen des Bundes oder der Länder, Pfand- und Kommunalbriefe inländischer Kreditinstitute oder in als mündelsicher erklärte Investmentfonds.

Im Namen Minderjähriger ein Wertpapierdepot oder eine Fondspolizze zu eröffnen, ist im Übrigen in Österreich ohnehin unmöglich, keine Bank, kein Broker oder Versicherer wird hier aufgrund der Rechtslage mitspielen.

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