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Vorsorge für Kinder
Mündelsicher: wie man das Geld der Kinder anlegen muss
Geht es um die Veranlagung von Geld, das einem Minderjährigen gehört, sind die Eltern bei dessen Verwaltung in Österreich auch schon bei kleinen Beträgen an die strengen Vorschriften zum Mündelgeld gebunden. Diese bestimmen, dass das Geld laut § 215 ABGB „sicher und möglichst fruchtbringend“ anzulegen ist. Und zwar etwa in Spareinlagen, Anleihen des Bundes oder der Länder, Pfand- und Kommunalbriefe inländischer Kreditinstitute oder in als mündelsicher erklärte Investmentfonds.
Im Namen Minderjähriger ein Wertpapierdepot oder eine Fondspolizze zu eröffnen, ist im Übrigen in Österreich ohnehin unmöglich, keine Bank, kein Broker oder Versicherer wird hier aufgrund der Rechtslage mitspielen.
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