Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Mit dem E-Scooter auf eigene Gefahr zur Arbeit

07.01.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Mann fahrend am Scooter
Mit E-Scooter zur Arbeit fahren unterliegt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung.© Dzmitry Andreyeu – GettyImages.com

Der Kläger fuhr mit einem E-Scooter von seiner Wohnung zur Dienststelle. Bei einer Bremsung kam es aufgrund der nicht so stark ausgeprägten Stabilität des E-Scooters, seiner ge­ringen Lenkerbreite und der kleinen Räder zu einer leichten Verlagerung der Fahrlinie, die in Verbindung mit der feuchten Fahrbahn zum Wegrutschen des Vorderrads führte, wodurch der Kläger stürzte. Ohne die Fahrlinienverlagerung wäre der Kläger nicht ­gestürzt. Auch mit einem Fahrrad wäre er nicht zu Sturz gekommen.

Vor Gericht begehrte der Kläger von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB) die Feststellung, dass die von ihm erlittenen Verletzungen Folgen eines Dienstunfalls am Weg zur Arbeit seien, zudem forderte er eine Versehrtenrente. Damit war der Kläger allerdings auch beim OGH (10 ObS 55/24x) nicht erfolgreich. Zwar steht dem Versicherten die Wahl des Verkehrsmittels auf Arbeitswegen grundsätzlich frei. Allerdings ist die Grenze des Versicherungsschutzes zu bestimmen, also ob das unfallbringende Verhalten dem geschützten oder dem privaten Bereich zuzurechnen ist. Bei Verwendung eines E-Scooters ist wegen seiner spezifischen Eigenschaften bzw. Bauart ein sicheres Fahren nicht garantiert, gerade die daraus ­resultierende besondere Gefahr – und keine allgemeine Weggefahr – führte zum Unfall des Klägers. Damit hat sich keine typische Gefahr eines Dienst- bzw. Arbeitsweges verwirklicht, die unter dem Schutz der gesetzlichen ­Unfallversicherung stehen soll.

Weitere Artikel

Bürogebäude mit vielen hell erleuchteten Fenstern und Mitarbeitern, die noch spät arbeiten

Amtsgeheimnis ade

Mit 1. September ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Worüber hat man nun ein...

Weiterlesen: Amtsgeheimnis ade
KI-Chip von AmbarellaExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Diese Technologieaktien konnten kräftig zulegen

Unter den Empfehlungen der GEWINN-Ausgabe vom März 2025 befanden sich einige sehr lukrative Tipps im...

Weiterlesen: Diese Technologieaktien konnten kräftig zulegen
Tchibo Esperto mini

Wenn es mal klein sein soll …

Die neue Esperto mini von Tchibo ist ein sehr kleiner, kompakter Kaffeevollautomat mit integriertem...

Weiterlesen: Wenn es mal klein sein soll …