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Lichtblicke bei Wohn­bau­finanzierungen
Besonders bei Zwischenfinanzierungen ist die Chance nicht so schlecht, Platz in einem Sonderkontingent zu finden.
© mauritius images/Westend61/Daniel Ingold

Immobilienkredite

Lichtblicke bei Wohn­bau­finanzierungen

Seit Kurzem tun sich Banken bei der Vergabe von Immobilien­krediten wieder etwas leichter, Ausnahmen zu machen. Wer profitiert davon?

Von Michael Kordovsky

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01.10.2024

Um zu riskante Finanzierungen in Anbetracht gestiegener Kreditzinsen und hoher Immobilienpreise zu vermeiden, stellt seit 2022 die sogenannte KIM-Verordnung recht strenge verbindliche Mindestkriterien für Immobilienkredite auf. Das sind:

  • mindestens 20 Prozent Eigenmittel,
  • eine maximale Rückzahlungsrate von 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens und
  • eine maximale Laufzeit von 35 Jahren.

Gleichzeitig damit hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) recht komplizierte Ausnahmekontingente festgelegt, für jede der genannten Mindestanforderungen unterschiedlich hoch. Seit Juli gilt nun für alle drei ­Kriterien ein einheitliches Ausnahmekontingent von 20 Prozent des neu vergebenen Immobilienkreditvolumens der jeweiligen Bank.

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