Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Legionellen im Whirlpool

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

09.07.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Mann mit Whirlpool
© Nikki Bidgood - GettyImages.com

Während ihrer Gartenparty mit etwa 30 bis 40 Gästen gestatteten die Beklagten einem Gast auf dessen Bitte die Benutzung des Whirlpools. In der Folge erkrankte er an einer Legionellen-Pneumonie, weil der Whirlpool mit Legionellen kontaminiert war. In der Schadenersatzklage warf er den Gastgebern vor, sie hätten die jedem Whirlpool-Besitzer zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung einer Kontamination des Whirlpools mit Legionellen unterlassen.

Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht erkannte der OGH (9 Ob 14/22g) allerdings nicht. Die Beklagten durften aufgrund des Betriebsmanuals zum Whirlpool davon ausgehen, dass die von ihnen laufend durchgeführte Reinigung und Wartung des Whirlpools einer Bakterienbildung vorbeugt. Ein sorgfältiger Besitzer eines Whirlpools musste nicht erkennen, dass vom permanenten Belassen des Abflussschlauchs am Auslass die Gefahr des Eindringens von Bakterien in den Whirlpool ausgehen könnte. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen nicht überspannt werden.

Weitere Artikel

Smart-Meter

Smart-Meter-Verweigerer

Der Antragsteller ist Stromnetzkunde der Antragsgegnerin, die Netzbetreiberin an der...

Weiterlesen: Smart-Meter-Verweigerer
Arbeiter mit Schutzausrüstung in einer Halle von National GridExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Der etwas andere Immoaktien-Fonds

Der Invesco Global Real Assets Fund erweitert Immobilienaktien mit Infrastrukturinvestments und kann...

Weiterlesen: Der etwas andere Immoaktien-Fonds
Foto Christian Tesch

„Die Klimawende muss mit Vernunft und Marktwirtschaft gelingen“

Die von der heutigen Staatssekretärin Elisabeth Zehetner gegründete NGO Oecolution setzt sich für...

Weiterlesen: „Die Klimawende muss mit Vernunft und Marktwirtschaft gelingen“