Hauptinhalt

OGH-Urteile

Kein Covid-bedingter Freiheitsentzug für Straßenverkäufer

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

29.08.2023
Strassenverkäufer
© APA/Kurt Molzer/picturedesk.com

Der Kläger verkauft eine Straßenzeitung. Er begehrte Verdienstentgang von 2.400 Euro für die Monate April bis Juli 2020 sowie ideellen Schadenersatz für 109 Tage einer behaupteten Freiheitsentziehung nach Art 5 EMRK, wobei ihm 80 Euro pro Tag ­zustünden, weil die Verordnung des Gesundheitsministers die gesetzliche Ermächtigung des § 2 Covid-19-MaßnahmenG, das Betreten bestimmter Orte zu untersagen, überschritten habe. Dem Kläger sei die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Zeitraum von April bis Juli 2020 nicht möglich ge­wesen. Den Schadenersatzanspruch stützte er auch auf eine Freiheitsentziehung nach Art 5 EMRK und auf das Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit. Eine Freiheitsentziehung für 109 Tage habe er durch das generelle Ausgangsverbot erlitten.

Der OGH (1 Ob 88/23g) bestätigte die Klagsabweisung und verneinte ­insbesondere, dass die Ausgangsbeschränkungen nach der Verordnung des Gesundheitsministers angesichts der weitgehenden Ausnahmen einen Freiheitsentzug darstellten. Aus der vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Gesetzwidrigkeit dieser Verordnung kann angesichts des nicht ­eindeutigen Gesetzestexts und des Zeitdrucks bei der Erlassung kein Verschulden des die Verordnung erlassenden Organs abgeleitet werden.

Weitere Artikel

GEWINN Oktober 2023

Kein Wiederaufnahmegrund für Versehrtenrente

Die Klage eines Manns auf eine Versehrtenrente wurde rechtskräftig abgewiesen...

Weiterlesen: Kein Wiederaufnahmegrund für Versehrtenrente
GEWINN Oktober 2023Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Runter mit den Kreditzinsen

Die Jahre der billigen Kredite sind vorbei. Und so haben viele Schwierigkeiten, für ihre...

Weiterlesen: Runter mit den Kreditzinsen
Online Oktober 2023

Der neue 200-Euro-Reparaturbonus ist da

„Repariert statt ausrangiert“, wirbt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,...

Weiterlesen: Der neue 200-Euro-Reparaturbonus ist da